Wohnrecht auf Lebenszeit / Instandhaltungskosten

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
norica
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit / Instandhaltungskosten

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich habe ein 2 Familienhaus von meinen Eltern überschrieben bekommen. Meine Schwester wird hierfür ausbezahlt.
Ich wohne mit meiner Familie (Frau und 2 Kinder) in dem Vorderhaus (Satteldach). Das Vorderhaus wurde aufwendig renoviert (auf meine Kosten) und aufgestockt.

Meine Eltern wohnen im Hinterhaus (Flachdach). Sie zahlen keine Miete. Die laufenden Kosten (Heizung/Wasser/Strom/Müll etc.) werden geteilt.

Nun ist das Flachdach meiner Eltern sanierungsbedürftig. Wie sieht es denn rein rechtlich bzgl. der Kostenübernahme aus? Muss ich dafür aufkommen? Sind meine Eltern dazu "verpflichtet" Ihren Teil des Hauses instandzuhalten?

Vielen Dank für die Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Im notariellen Übergabevertrag ist dazu nichts geregelt? Wurde ein Wohnrecht für die Eltern oder ein Nießbrauch vereinbart?

Nach § 1093 Abs. 1 iVm § 1041 BGB gilt, dass der Wohnberechtigte (die Eltern also) die gewöhnlichen Unterhaltungskosten zu tragen hat. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.

Die Eltern müssen also zahlen, wenn man in der Sanierung des Flachdachs eine gewöhnliche Unterhaltung der Sache sieht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Zur Flachdachsanierung siehe auch hier:
http://www.frag-rechtstipps.de/%C3%9Cberlassungsvertrag__f23352.html

4x Hilfreiche Antwort

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