Gibt es verschiedene Arten von Wohnrecht?

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sarelia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Gibt es verschiedene Arten von Wohnrecht?

Mein Lebenspartner und ich wollen uns ein Haus kaufen.
Ich bin Alleineigentümer beim Kauf und steh dann auch allein im Grundbuch. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, die als Erben ausgeschlossen sein sollen, da sie kriminell sind.
Ich habe einen Sohn, der das Haus mal erben kann, wenn er möchte.
Um aber meinen Lebenspartner abzusichern, denn er steckt ja auch Geld und Arbeitskraft in das Haus, möchte ich ihm ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Gibt es verschiedene Arten von Wohnrecht? Was muss ich beachten?
Wir wollen später mal heiraten, bleibt da Haus dann außerhalb der Erbmasse?
Danke
Sarelia

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47639 Beiträge, 16838x hilfreich)

Gibt es verschiedene Arten von Wohnrecht?
Nein, es gibt noch das Nießbrauchrecht, das sich in diesem Fall aber nicht anbietet.

Es sollten die Rechten und Pflichten, die sich aus dem Wohnrecht ergeben umfassend vereinbart werden, insbesondere Welche Kosten getragen werden sollen (Nebenkosten, Instandhaltung).

Die Überlassung des Wohnrechtes an den Lebenspartner ohne Gegenleistung kann zur Erhebung von Schenkungssteuer führen. Das Geld, das er in das Haus steckt, muss also als Kaufpreis für das Wohnrecht genannt werden.

Wenn Ihr heiratet, dann ist Dein Partner gesetzlich zu 50% Dir gegenüber erbberechtigt. Wenn Du zuerst stirbst, dann werden seine geerbten 50% an seine Kinder weiter vererbt.

Im konkreten Fall würde sich ggfls. anbieten, dass Dein Lebenspartner im Gegenzug für das Wohnrecht einen Erbverzicht bezogen auf das Haus erklärt auch für den Fall der Heirat.

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#2
 Von 
Sarelia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Muss ich den Kaufpreis für das Wohnrecht nachweisen? Sollen die Rechnungen der Handwerker auf seinen Namen laufen?
M.f.G.
Sarelia

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47639 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das Finanzamt hinterfragt so etwas ohne konkreten Verdacht nicht. Es handelt sich aber um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, wenn der Kaufpreis nicht tatsächlich geflossen ist.

Genauso problematisch ist es, wenn auf einmal in X Jahren Dein Erbe (Sohn) ankommt und das Geld nachträglich verlangt, weil es ja nicht geflossen ist. Fragesteller, die so eine Problematik hatten, gab es in diesem Forum auch bereits.

Du schreibst doch selbst, das er Geld und Arbeitskraft in das Haus steckt. Wo ist dann das Problem?
Der Kaufpreis muss nicht zwingend in Geld geleistet werden. Es können auch bestimmt Arbeitsleistungen o.ä. vereinbart werden.

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#4
 Von 
Sarelia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja mich hat ds mit dem Geld verunsichert. Arbeitslistung kann man doch nicht wirklich nachweisen.
Der Kaufpreis kommt von meinem Konto und nicht von seinem. Das Geld ist dort extra nicht drauf, damit, falls ihm etwas passiert, nicht seine Kinder an das Geld kommen.
Ist bei uns imer so kompliziert. ;-(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47639 Beiträge, 16838x hilfreich)

Wenn er tatsächlich eigenes Geld und eigene Arbeitsleistungen beisteuert, dann gibt es Möglichkeiten, das im Vertrag entsprechend zu formulieren.

Näheres solltet Ihr dann mit dem Notar besprechen.

In einen Vertrag Dinge aufzunehmen, von denen man von vorneherein weiß, dass man sie so nicht einhalten will, ist immer gefährlich.

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#6
 Von 
Sarelia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja danke für die vielen Infos. Nun weiß ich zumindest was ich beachten muss, auch im Bezug auf den Notartermin.
Danke

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