Wie verkaufe ich meinen Anteil am Erbe???

2. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fraja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie verkaufe ich meinen Anteil am Erbe???

Hallo zusammen,

ich bin zusammen mit meinem Bruder Erbe einen Hauses geworden. Da die Streitigkeiten immer größer und gemeiner werden, möchte ich meinen Anteil nun verkaufen.
Grundsätzlich sollte das lt. Google auch gehen, allerdings weiß ich nicht wie ich das anstellen soll oder ob es vielleicht auch gewerbliche Ankäufer gibt oder ob das vielleicht auch Banken machen.
Das ich dabei nicht den tatsächlichen Wert des Erbes erreichen kann, ist mir klar, die Tatsache, dass ich danach aber endlich wieder mein Leben leben kann ist mir das Wert.
Hat jemand von Euch das schon einmal erlebt oder von so was schon gehört? Vor allem gewerbliche Ankäufer wären interessant für mich?

Vielen Dank im voraus!

Gruß

Fraja

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn das Erbe bisher nicht auseinandergesetzt wurde und die Erben -in Erbengemeinschaft- im Grundbuch eingetragen sind, kann man nur den gesamten Erbteil verkaufen (also auch Sparguthaben etc.)

Ein Erbteil oder Anteil an einem Haus kann nur schwer an Fremde verkauft werden. Am besten man einigt sich, indem einer der Erben den Anteil des anderen übernimmt.
Von gewerblichen "Ankäufern" ist mir nichts bekannt.

Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

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#2
 Von 
Fraja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cruncc1,

gebe Dir Recht, dass es das beste wäre wenn mein Bruder meinen Anteil übernehmen würde.
Das habe ich auch schon versucht, zu einem sehr fairen Preis, leider erfolglos.
Diese Möglichkeit fällt also weg und ich muss sehen wie ich zurechtkomme, Teilungsversteigerung möchte ich auch nicht durchführen lassen. Bleibt nur ein Verkauf der gesamten Erbschaft, mit Sparbuch und allem drum und dran. Ein gewerblicher Käufer wäre mir deswegen Recht weil es dann vermutlich schnell und professionell vonstatten geht. Daher meine Frage an alle ob es so etwas gibt.

Gruß

Fraja

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#3
 Von 
Exitone
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo

Lieber ein ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Ich würde die auflösung der Erbengemeinschaft durch versteigerung vorziehen. Ist die Chance am größten, das nach 1-2 Jahren alles vorbei ist.

Gruß EXE

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Teilungsversteigerung wird der einzige Weg sein. Und was ist mit Geld-Guthaben - die kann man ja einfach teilen.

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