Wie lange darf ein Pflichtteilsberechtigter sich Zeit lassen?

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ivory
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie lange darf ein Pflichtteilsberechtigter sich Zeit lassen?

Wie lange können die Pflichtteiler warten, bis sie erklären müssen, ob sie mit der Wertschätzung einverstanden sind?

Folgendes liegt vor:

Ende letzten Jahres ist mein Grossvater verstorben. Er hatte 3 Kinder, davon 2 enterbt und meine Mutter ist Haupterbin. Im Februar meldeten die beiden Enterbten bei meiner Mutter ihren Anspruch auf Pflichtteil an. Sie liess also umgehend ein Hausgutachten machen und listete eine Wertaufstellung auf. Beides wurde durch unseren Anwalt an die beiden Parteien übermittelt. Jetzt haben die sich aber seit Mai nicht mehr gemeldet. Weder mit nem Einverständnis noch mit nem Nein wir wollen mehr... Haben die Pflichtteilsberechtigten hier ehrlich mehr Rechte als der Erbe? Müssen die nicht auch eine Frist einhalten, nachdem die Aufstellungen und PT Berechnungen vorliegen?
Meine Mutter zahlt jetzt Steuern, Versicherung usw für das Haus.Aber nutzen kanns niemand, da wir dort weder renovieren noch einziehen können, weils noch nicht sicher ist, ob wir das überhaupt halten können in diesem "Erbverfahren"

Hoffe mir kann jemand nen Tip geben.

Danke euch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Deine Mutter sollte bei ihren Planungen davon ausgehen, dass der Pflichtteil ausgezahlt werden muss. Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum das Haus nicht genutzt werden kann.

Bis der Pflichtteil tatsächlich angefordert wird, kann er ja zinsgünstig angelegt werden. Je mehr Zeit sich die Pflichtteilsberechtigten nehmen, desto vorteilhafter ist das doch für Deine Mutter. Was das mit mehr Rechten zu tun hat, verstehe ich daher ebenfalls nicht.

Eine Frist gibt es dabei für die Pflichtteilsberechtigten nicht, außer dass der Pflichtteil nach 3 Jahren verjährt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Die Pflichtteilsberechtigten haben Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von jeweils 1/6, zusammen also 1/3 des Wertes des Hauses. Die Mutter muss ggf. einen Kredit aufnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ivory
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

dass der Pflichtteil ausgezahlt werden muss und welche Berechnungsgrundlage der hat ist uns ja bekannt... es geht darum, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren Anspruch geltend gemacht haben. Sie haben auch umgehend (März rum) die Werteaufstellung und das Gutachten vom Haus vorliegen mit ner Berechnung der Höhe ihres Pflichtteils... worums jetzt geht: Die reagieren seit nem halben Jahr garnicht darauf, wir wollen ja schliesslich so schnell wie möglich auszahlen... Jetzt wollte ich wissen ob die das einfach so machen können oder obs da nicht ne Frist gibt wo sie reagieren müssen, da ja der Pflichtteil ausgerechnet wurde und ihnen schriftlich alles vorliegt.
Wie NAtaly so schön schrieb gehts halt darum, dass wenn die mit dem Gutachten des HAuses nicht einverstanden sind und das ganze sich in die Länge zieht und Gutachten folgt auf Gegengutachten (Ping Pong halt), kann es sein, dass wir keine finanziellen Mittel mehr haben und das Haus verkaufen müssen somit also kein Einzug und keine Renovierung sinnvoll ist, solange das alles noch in der Schwebe hängt. Unser Anwalt hat ja schon drauf hingewiesen, dass sich solche Erbsachen enorm in die Länge ziehen können.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ivory
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

einmal bump in Hoffnung auf Antwort ;)

3x Hilfreiche Antwort

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