Wie läuft es mit den Erbschein?

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Wie läuft es mit den Erbschein?

Wenn man jetzt eine beglaubigte Testamenteröffnung hat und natürlich das Testament, kann ich dann einfach zum Amtsgericht bzw Nachlassgericht gehen und mir einen Erbschein abholen? Oder muss ich den schriftlich beantragen? Und wie lange dauert das? Bekomme ich auch einen Erbschein, wenn ich nicht Haupterbe bin? Ich habe zwar was geerbt, aber nur ein bisschen aus den Nachlass, brauche aber trotzdem einen Erbschein aus anderen Gründen

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn es sich um ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll handelt, dann ist kein Erbschein erforderlich.

Sollte es sich um ein privatschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll handeln, dann muss ein Erbschein beantragt werden. Einfach mitnehmen kann man den nicht, da erst nach der Beantragung des Erbscheins eine Prüfung erfolgt, wer denn Erbe geworden ist.

Einen Erbschein erhält nur derjenige, der auch Erbe geworden ist. Wer nur ein Vermächtnis erhalten hat, bekommt keinen Erbschein, da derjenige das Vermächtnis vom Erben einfordern muss. Auf Wunsch stellt das Nachlassgericht mehrere Ausfertigungen des Erbschein aus, so dass jeder Erbe einen Erbschein erhalten kann.

Ein Vermächtnis liegt dann vor, wenn man laut Testament einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll.
Beispiel:
Herr X soll das Auto bekommen => Vermächtnis = kein Erbschein für Herrn X
Herr X soll 1/10 meines Nachlasses erben => Erbe mit Anspruch auf Erbschein

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