Hallo liebes Forum,
meine Mutti ist vor etwas mehr als einem Jahr verstorben. Ich bin Alleinerbe und habe inzwischen auch den Erbschein.
Meine Mutti lebte zusammen mit ihrem Lebensgefährten in ihrer Wohnung. Nun möchte ich natürlich gerne ihre Sachen abholen. Es geht nicht primär um Wertgegenstände. Ich denke eher an das gute Porzellanservice, an ihr handgeschriebenes Rezeptebuch und an den Holzschlitten, auf dem als Kind gerodelt bin.
Ich habe ihren Lebensgefährten schon mehrmals gebeten mir Zugang zu den Gegenständen zu geben. Letzte Woche habe ich bei ihm geklingelt. Er meinte er hat keine Zeit und ich soll einen Termin mit ihm machen.
Ich möchte ihn nun noch mal schriftlich auffordern mir die Gegenstände auszuhändigen, bzw. mir die Chance geben diese zu sichten.
Macht es Sinn ihn aufzufordern ein Nachlassverzeichnis anzufertigen? Wann kann ich mir die Dinge einklagen oder beschäftigt sich gar kein Gericht mit solch emotionalen Werten?
Danke schonmal.
Wie komme ich an Nachlassgegenstände
11. Januar 2018
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Frage vom 11. Januar 2018 | 14:41
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie komme ich an Nachlassgegenstände
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2018 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47607 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitat:Er meinte [...] ich soll einen Termin mit ihm machen.
Was spricht dagegen, einen Termin mit ihm zu machen?
#2
Antwort vom 12. Januar 2018 | 07:39
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 18x hilfreich)
Hallo, Klarafall123!
Ruf ihn nochmal an wegen einem Termin.
Weise ihn darauf hin, dass er dir Zugang gewähren muss und setz ihm einen Zeitrahmen. Wenn das nicht klappt, schick ihm ein Einschreiben mit einer Frist und Ersuchen um Rückruf.
Und jetzt?
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