Wie idealerweise Testament verfassen? Lebenspartnerschaft

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Wie idealerweise Testament verfassen? Lebenspartnerschaft

Hallo,

folgender Fall.

Es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, beide kinderlos.
Partner A ist Eigentümer der gemeinsam genutzten Immobile und auch Alleinverdiener.

Zum Kauf des Hauses hat Partner A von seinen Eltern einen Betrag X bekommen, den er freiwillig jedoch in Raten zurückzahlt, da er keine Schenkung haben möchte.

Es besteht mittlerweile kein Kontakt mehr zu den Eltern.

Partner A möchte nun Partner B für den Fall seines Ablebens bestmöglich absichern in einem Testament, ihn quasi als Alleinerben einsetzen (für Immobilie, Hausrat und sonstiges Vermögen).

Inwiefern ist dies möglich bzw. gibt es eine Möglichkeit, den Pflichtteil für die Eltern von Partner A zu umgehen oder zumindest so gering wie möglich zu halten?

Bestünde nach dem Tod von Partner A für Partner B irgendeine Verpflichtung, die Rückzahlungen der "Schenkung" aufrecht zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

VG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Partner A möchte nun Partner B für den Fall seines Ablebens bestmöglich absichern in einem Testament, ihn quasi als Alleinerben einsetzen (für Immobilie, Hausrat und sonstiges Vermögen). Inwiefern ist dies möglich...

Der Partner kann zum Alleinerben eingesetzt werden.
Zitat:
... bzw. gibt es eine Möglichkeit, den Pflichtteil für die Eltern von Partner A zu umgehen oder zumindest so gering wie möglich zu halten?

Nein, der Pflichtteil kann nicht reduziert werden, deshalb heißt es auch Pflichtteil. Die Eltern können den Pflichtteil geltend machen, müssen es aber nicht.
Zitat:
Bestünde nach dem Tod von Partner A für Partner B irgendeine Verpflichtung, die Rückzahlungen der "Schenkung" aufrecht zu erhalten?

Das kommt darauf an, was mit den Eltern vereinbart wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank soweit.

Mit den Eltern von Partner A wurde insofern nichts vereinbart.

Partner A hatte sich jedoch dazu bereit erklärt, freiwillig die Rückzahlung der Raten des Darlehens an die Bank im Namen der Eltern zu übernehmen. Eine konkrete Vereinbarung hierzu gibt es jedoch nicht, weder schriftlich noch mündlich.
Auch taucht er im Kreditvertrag mit der Bank namentlich nicht auf, es werden lediglich die Raten von seinem Konto abgebucht.

Dies auch nur, da er den Betrag nicht geschenkt haben möchte.

Inwiefern besteht dann nun für Partner B nach dem Tod von A eine Pflicht zur Weiterführung der Zahlungen? Da es sich ja nicht wirklich um Verbindlichkeiten handelt, dürfte die noch offene Summe ja auch nicht als Schulden in das Erbe mit einfließen, oder?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wenn A kein Kreditnehmer ist und auch sonst keine Vereinbarung mit den Eltern besteht, "erbt" B diese Kreditschuld nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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