Wie genau ist die Erbfolge?

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
prikkelpitt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie genau ist die Erbfolge?

Hallo zusammen,
folgende Frage:
Angenommen ein Mann stirbt, so gut wie keine Erbmasse, nur ein Haufen Schulden. Alle in der Familie sind sich einig, ein evtl. Erbe auszuschlagen. Meine Frage, wer muss eigentlich genau alles das Erbe ausschlagen, bis es dem Staat zufällt?
Familiennsituation ist folgende:
Der Verstorbene hat keine Eltern und Großeltern mehr, er war 2x verheiratet, von beiden Frauen geschieden und hat mit seiner 1. Frau 2 Kinder, Töchter, beide volljährig. Eine der Töchter ist alleinerziehend und hat einen Sohn.
Weiterhin hat der Verstorbene 2 Brüder, beide verheiratet und beide 2 Kinder.

Die konkrete Frage wäre, können nach dieser Konstellation die Kinder bzw. die Ehefrauen der Brüder Gefahr laufen in irgendeiner Art und Weise in die Erbfolge einzutreten, müssen diese also auch einen Erbverzicht erklären?

MfG


-- Editiert von prikkelpitt am 21.03.2018 23:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Die konkrete Frage wäre, können nach dieser Konstellation die Kinder bzw. die Ehefrauen der Brüder Gefahr laufen in irgendeiner Art und Weise in die Erbfolge einzutreten

Die Kinder: Ja
Die Ehefrauen: Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage, wer muss eigentlich genau alles das Erbe ausschlagen, bis es dem Staat zufällt?


Geschiedene Ehefrauen stehen nicht in der Erbfolge und müssen daher nicht ausschlagen.

Neben den eigenen Kindern und deren Abkömmlingen, sowie die Geschwistern und deren Abkömmlingen müssen auch die lebenden Abkömmlinge der Großeltern, der Urgroßeltern, Ururgroßeltern usw. ausschlagen bevor der Staat erbt.

Ausschlagen müssen aber nur Blutsverwandte. Die Ehefrauen der Brüder gehören nicht dazu wohl aber die Kinder.

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