Wie bewertet das Gericht eine Schenkung plus Nießbrauch plus Übernahme Krediet

31. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Wie bewertet das Gericht eine Schenkung plus Nießbrauch plus Übernahme Krediet

Im Jahre 1998 habe ich eine Immobilien- Schenkung erhalten. Dieses betraf zwei Häuser. Der Erblasser behielt sich das Nießbrauch bis zum Tode 2016 vor. Der Erbe ( hat kaum etwas geerbt) machte Pflichtteilsergänzungsansprüche gelten und der gegnerische Anwalt stellte fest, dass nach dem Niederwertsprinzip der Wert von 1998 zu Grunde gelegt wird. Hier bringe ich mal ein paar Zahlen zum besseren Verständnis ins Spiel, so wie mir der Gegnerische Anwalt geschrieben hat: Wert der Immobilie 1998 135 tsd Euro, Wert der Immobilie 2016 225 tsd Euro. Wert des Nießbrauch 95 tsd. Erbmasse 40 tsd. Pflichtteil 10 tsd. Der Erbe hat ( abzüglich diverser Kosten wie Beerdigung) 3500€ geerbt und soll von mir nun 6500€ erhalten.
Ist das bis dahin einigermaßen korrekt ( der Anwalt hat mir das noch detaillierter aufgezeichnet , die Darstellung hier ist nur ein grober Anriss) ???
Nun kommen aber zwei Dinge dazu, die der Anwalt nicht berücksichtigt hat und ich frage mich die ganze Zeit, ob dasnicht notwendig gewesen währe. In Anbetracht der geringen Summe, die ich zahlen muss, will ich aber natürlich auch nicht sonstwas veranstalten. 1. von Tag der Schenkung bis 2004, also 6 Jahre lang, hat der Nießbraucher sein Nießbrauch nicht gelebt sondern die Schenkung wurde quasi trotzdem vollzogen, denn ich bin eingezogen und habe das Haus renoviert und verwaltet wie ein eigenes. Auch Versicherungen, Wasser usw. liefen auf meinen Namen. Zumindesten eine der Immobilie würde die ganze Zeit nie vom Nießbraucher genutzt 2. Ich habe sämtliche Kredite beider Immobilien übernommen und bis zum Schluss getilgt. Das waren umgerechnet etwa 120 tsd Euro . Ich finde, dass sind zwei wichtige Punke, die unter Umständen das Erbe komplett anders aussehen lassen könnten. Oder nicht? Lohnt es sich da was zu machen oder soll ich lieber die 6500€ zahlen und gut ist?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

ME, das steht doch gar nicht zur Debatte. Ich bitte Sie freundlichst, nur den rechtlichen Aspekt zu diskutieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ist die Bewertung für 1998 mit 135 tsd. und dem Nießbrauch mit 95 tsd korekt?
Wie hoch waren denn die Restschulden aus den Hypotheken auf den beiden Immobilien zum Zeitpunkt der Schenkung?
Gibt es als Beweis dafür Unterlagen der Banken, das die Restschulden nicht mehr vom Schenker bezahlt wurden?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja die Bewertungen sind korrekt. Das ließ sich im Gutachten gut Nachvollziehen. Einen Beweis von der Bank gibt es nicht mehr leider, dass hab ich versucht, aber die Aufbewahrungsfrist ist verstrichen. Ich habe lediglich die Notarverträge und Grundbuchauszüge mit der Übernahme der Kredite. Im Notarvertrag steht halt, Frau x ( ich) verpflichtet sich Kredit y zu übernehmen und im Grundbuch steht: Kredit y ist übertragen auf ( ich)

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Einen Beweis von der Bank gibt es nicht mehr leider, dass hab ich versucht, aber die Aufbewahrungsfrist ist verstrichen. Ich habe lediglich die Notarverträge und Grundbuchauszüge mit der Übernahme der Kredite.

Du kannst doch sicher nachweisen, dass Du die Kredite gezahlt hast. Die übernommenen Kredite mindern den Wert der Schenkung
Zitat:
und im Grundbuch steht: Kredit y ist übertragen auf ( ich)

Das steht ganz sicher nicht im Grundbuch, da dort nur der Gläubiger vermerkt ist, nicht jedoch der persönlich haftende Schuldner.
Zitat:
Zumindesten eine der Immobilie würde die ganze Zeit nie vom Nießbraucher genutzt

Ein Nießbraucher ist sozusagen "wirtschaftlicher Eigentümer" der Immobilie und bestimmt, wie diese genutzt wird. Ihm stehen die Mieteinnahmen zu. Es spielt keine Rolle, ob der Nießbraucher in der Immobilie wohnt oder nicht.

-- Editiert von cruncc1 am 31.10.2017 15:33

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
a die Bewertungen sind korrekt. Das ließ sich im Gutachten gut Nachvollziehen.


Dann sollte der Gutachter aber auch den Realwert der Kredite berücksichtigt haben.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Gutachter wusste nichts von den Krediten

0x Hilfreiche Antwort

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