Hallo, hier meine Frage:
der Erblasser hat folgende Formulierung im Testament getroffen: "Person X hat von mir bereits einen Betrag von 50.000 Euro in Anrechnung auf seinen Erb- und Pflichtteil erhalten. Person Y hat von mir bereits ein Grundstück im Wert von ca. 100.000 Euro erhalten."
Die Testamentsvollstrecker nehmen nun den Schätzwert des Erblassers von 100.000 Euro an und verrechnen diese Summe mit den der Person Y laut Testament zustehenden Erbteil.
Ich gehe aber davon aus, dass der Wert des übertragenen Grundstückes zum Zeitpunkt der Übertragung deutlich unter dem Wert von 100.000 Euro lag (zum Zeitpunkt des Erbfalls sogar nochmals deutlich niedriger).
Ist dieser im Testament genannte Schätzwert verbindlich? Achtung, es geht hier nicht um einen Pflichtteil, hier kenne ich schon den §2311 BGB
, es geht um den Erbteil.
Vielen Dank für Eure Antworten,
Olha
Wertbestimmung des Erblassers im Testament bei Berechnung des Erbteils verbindlich?
27. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2016 | 19:08
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Wertbestimmung des Erblassers im Testament bei Berechnung des Erbteils verbindlich?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. November 2016 | 23:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Ist dieser im Testament genannte Schätzwert verbindlich?
Nein.
Das ist aber auch nicht wirklich relevant, denn das Grundstück wird weder auf Erb- noch auf den Pflichtteil angerechnet, da im zweiten Satz eine entsprechende Klausel fehlt.
-- Editiert von hh am 27.11.2016 23:14
#2
Antwort vom 28. November 2016 | 06:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Die Klausel fehlt, aber ich weiß, dass diese Abrechnung der Person Y bekannt war, auch steht das im Übergabevertrag des Grundstückes so drin. Nur der vom Erblasser nun im Testament angegebene Wert ist wohl nicht realistisch.
VG,
Olha
Und jetzt?
Schon
266.681
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten