Ein großes Anwesen X gehört zu 50% den Eltern und zu 50% einem Sohn Hans als Eigentümergemeinschaft. Die Eltern wollne per Testament ihren Anteil an Hans vererben, damit Hans somit alleiniger Eigentümer des gesamten Anwesens X wird. Hans soll seine Geschwister ausbezahlen. Wie wir der Wert des zu vererbenden 50&-Anteils berechnet?
Ungefähre folgende Formulierung haben die Eltern vor, in ihrem Testament zu schreiben:
"Nach dem Tod des Zuletztversterbenden soll Hans unseren Anteil am Anwesen X erhalten. Es soll ein Wertausgleich gemacht werden, damit jeder unserer Kinder wertmäßig gleich viel erhält, indem der zuständige Notar oder Nachlassverwalter basierend auf den dann aktuell geschätzten Marktwerten der einzelnen Vermögensteile die gegenseitigen Auszahlungsbeträge berechnet."
Die Sorge der Eltern ist folgende:
Marktwert heißt ja der Preis, für den wahrscheinlich ein Käufer gefunden werden könnte. Für den 50%-Anteil würde sich aber bestimmt kein Käufer finden, da dieser ja eine Miteigentumsgemeinschaft mit Hans eingehen müsste, und das will keiner. Wäre dann also der Marktwert gleich Null oder zumindest deutlich weniger als die Hälfte des Marktwertes des Gesamtanwesens?
Oder wird im Erbfall dann der Wert des gesamten Anwesens X geschätzt und dieser Wert dann durch 2 dividiert (diese Vorgehensweise wollen die Eltern)?
Vielen Dank!
Wert eines Miteigentumanteils einer Immobilie
24. Februar 2009
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Frage vom 24. Februar 2009 | 10:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Wert eines Miteigentumanteils einer Immobilie
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Februar 2009 | 16:55
Von
Status: Richter (8042 Beiträge, 4510x hilfreich)
#Oder wird im Erbfall dann der Wert des gesamten Anwesens X geschätzt und dieser Wert dann durch 2 dividiert (diese Vorgehensweise wollen die Eltern)?#
So ist es.
Ich empfehle die Beratung bei einem Notar, hier ist Ärger bereits vorprogrammiert!
-- Editiert von cruncc1 am 24.02.2009 16:59
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