Guten Morgen,
ein Mann hinterlässt Ehefrau und zwei leibliche Kinder.
Die Tochter hat das Testament wegen Testierunfähigkeit des Vaters / Erblassers angefochten und es wurde ein forensisches Gutachten gefertigt. Es wurde auf der Grundlage die Erbenstellung der anfänglich enterbten Kinder duch das Nachlassgericht festgestellt.
Wer trägt die Kosten?
Was meint ihr: Ist der Auftraggeber und Kostenträger nun das Nachlassgericht, die Tochter, Sohn und Tochter gemeinsam, oder werden diese Kosten einfach vom Nachlasses gekürzt?
Wer weiß mehr? Danke!
-- Editiert am 04.08.2009 11:52
Wer trägt Gutachterkosten bei Testamentsanfechtung
4. August 2009
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Frage vom 4. August 2009 | 11:50
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 4x hilfreich)
Wer trägt Gutachterkosten bei Testamentsanfechtung
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