Wer trägt Gutachterkosten bei Testamentsanfechtung

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
buettel07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Wer trägt Gutachterkosten bei Testamentsanfechtung

Guten Morgen,
ein Mann hinterlässt Ehefrau und zwei leibliche Kinder.

Die Tochter hat das Testament wegen Testierunfähigkeit des Vaters / Erblassers angefochten und es wurde ein forensisches Gutachten gefertigt. Es wurde auf der Grundlage die Erbenstellung der anfänglich enterbten Kinder duch das Nachlassgericht festgestellt.

Wer trägt die Kosten?

Was meint ihr: Ist der Auftraggeber und Kostenträger nun das Nachlassgericht, die Tochter, Sohn und Tochter gemeinsam, oder werden diese Kosten einfach vom Nachlasses gekürzt?

Wer weiß mehr? Danke!

-- Editiert am 04.08.2009 11:52

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen