Hallo
Ich bin seit 2008 verheiratet , meine Frau hat drei Kinder mit in die Ehe gebracht .
Es sind also meine Stiefkinder.
Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament gemacht .
Also wir beerben uns gegenseitig und nach dem Tod des länger lebenden erben die Kinder bzw. die Stiefkinder.
Ich habe Geschwister und meine Frau auch .
Wir möchten das unsere Geschwister nichts oder möglichst wenig erben .
Wer würde wie viel erben nach dem momentanen Stand ?
Besten Dank im voraus
Wer erbt was ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Wer würde wie viel erben nach dem momentanen Stand ?
Vererbt wird, wie es im Testament steht.
Bei Deinem Tod haben Deine Eltern einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar); beim Tod Deiner Frau haben deren Kinder einen Pflichtteilsanspruch.
Die Geschwister haben keine Ansprüche.
-- Editiert von cruncc1 am 08.01.2016 16:37
HALLO
Ich hab gelesen das meine Frau bei meinem Tod auf jeden Fall 3/4 des Erbes bekommt .
Stimmt das nicht ?
Wenn meine Mutter (soll auch nichts Erben) nicht mehr lebt wenn ich sterbe dann fällt der Erbanteil an meine Geschwister .Oder ?
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Zitat:Ich hab gelesen das meine Frau bei meinem Tod auf jeden Fall 3/4 des Erbes bekommt .
Stimmt das nicht ?
Rein rechnerisch stimmt das. Deine Frau ist Alleinerbin (zu 100 %) und müsste den Pflichtteil zahlen, wenn dieser gefordert wird. Dieser Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
Zitat:Wenn meine Mutter (soll auch nichts Erben) nicht mehr lebt wenn ich sterbe dann fällt der Erbanteil an meine Geschwister .Oder ?
Deine Mutter und Deine Geschwister würden nur dann erben, wenn Du kein Testament hast.
Man ist entweder Erbe oder Pflichtteilsberechtiger.
-- Editiert von cruncc1 am 08.01.2016 18:53
Hallo
Wir haben doch das Berliner Testament.
Meine Mutter oder meine Geschwister bekommen doch nach meinem Tod auf jeden Fall das Pflichtteil . Oder ?
Was ist wenn meine Frau zuerst stirbt ? Bekommen dann die Geschwister von meiner Frau was ?
Zitat:Meine Mutter oder meine Geschwister bekommen doch nach meinem Tod auf jeden Fall das Pflichtteil . Oder ?
NEIN! Liest Du überhaupt, was ich geschrieben habe?
Zitat:Was ist wenn meine Frau zuerst stirbt ? Bekommen dann die Geschwister von meiner Frau was ?
Nein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html
Hallo
Ja ich lese was Du schreibst .
Erkläre es doch Bitte so das ich es auch verstehe , ich bin Laie .
Ich hab Dich so verstanden , wenn ich zuerst sterbe bekommt meine Mutter oder danach Geschwister
mindestens den Pflichtteil . Stimmt doch. Oder ?
Und wenn meine Frau zuerst stirbt bekommen doch Ihre Geschwister (Eltern gestorben) auch den Pflichtteil .
Stimmt das?
Zitat:Erkläre es doch Bitte so das ich es auch verstehe , ich bin Laie .
Ich verstehe, dass Du Laie bist, aber ich erwarte, dass man auch mal googelt und selbst recherchiert.
Zitat:Ich hab Dich so verstanden , wenn ich zuerst sterbe bekommt meine Mutter oder danach Geschwister
mindestens den Pflichtteil . Stimmt doch. Oder ?
Das habe ich hier
Zitat:Bei Deinem Tod haben Deine Eltern einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar). Die Geschwister haben keine Ansprüche.
Zitat:Deine Frau ist Alleinerbin (zu 100 %) und müsste den Pflichtteil zahlen, wenn dieser gefordert wird. Dieser Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
bereits beantwortet.
Zitat:Und wenn meine Frau zuerst stirbt bekommen doch Ihre Geschwister (Eltern gestorben) auch den Pflichtteil .
Stimmt das?
NEIN.
Das ergibt sich auch aus dem von mir zitierten Paragrafen.
-- Editiert von cruncc1 am 08.01.2016 20:22
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