Hallo an alle,
Mein Vater ist im Sebtember verstorben und hat wohl davor zusammen mit meiner Stiefmutter eine Räumungsklage für den Mieter eines seiner Häuser veranlasst (wegen ausbleiben der Miete). Ich wurde vor 2 Wochen von der Anwältin meines Vaters und meiner Stiefmutter gefragt ob ich mit der Räumung des Hauses einverstanden bin, da meine Stiefmutter (zwecks Erbgemeinschaft) nicht alleine bei Gericht entscheiden konnte.
Es wurde letzte Woche bei Gericht eine Einigung zwischen dem Beklagten und meiner Stiefmutter (zwecks Erbgemeinschaft auch mit mir) getroffen.
Hier meine Frage: Wer kommt für die Anwaltskosten auf?
Die Verfahrenskosten wurden gegeneinander aufgehoben. Die Anwältin möchte nun die Kosten zwischen mir und meiner Stiefmutter teilen. Ich habe lediglich der Räumung zugestimmt um einen möglichen Verkauf des Hauses zu erleichtern, bin aber sonst über nichts informiert. Ich habe keine Rechnung der Anwältin bekommen und weiß demnach auch nicht wie sich die Kosten zusammensetzen. Ich war mir auch nicht bewusst, dass ich für jegliche Anwaltkosten aufkommen muss.
Muss ich für die Anwaltkosten aufkommen, da ich diese von meinem Vater geerbt habe oder sind das die Kosten meiner Stiefmutter?
Wer bezahlt Anwaltskosten nach Erbschaft?
13. November 2018
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Frage vom 13. November 2018 | 22:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer bezahlt Anwaltskosten nach Erbschaft?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. November 2018 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47606 Beiträge, 16828x hilfreich)
Du musst für die Anwaltskosten entsprechend Deinem Erbteil aufkommen.
Und jetzt?
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