Wer bekommt den Erbschein ?

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)
Wer bekommt den Erbschein ?

Wenn ich einen Erbschein beantrage, (gesetzl. Zugewinngemeinschaft, kein Testament, Erbfolge Ehefrau und 2 Kinder ) bekommen dann automatisch alle auf dem Erbschein aufgeführten einen Erbschein oder ist dies ein Einzeldokument, bzw. werden die mit auf dem Erbschein aufgeführten Personen über die Erstellung eines Erbscheins benachrichtigt ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Wenn ein sogenannter "gemeinschaftlicher Erbschein" beantragt wurde, versenden die Nachlassgerichte diesen üblicherweise an diejenige Person, die den Antrag gestellt hat. Es ist aber möglich, dass die anderen Erben auf Antrag jeweils eine eigene Ausfertigung erhalten.

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#2
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

wo liegt der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichem Erbschein und einem Teil-Erbschein. Dass es einmal mehrere und das andere mal eine Einzelperson ist, ist schon klar, inwieweit sind z.B. die Kosten unterschiedlich, bzw. kann ich mit einem Teilerbschein z.B. auch die Bankauskünfte bekommen ?

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