Hallo
Mein Vater ist gestorben. Er hat 3 Kinder aus erster Ehe ( dazu gehöre ich) und drei Kinder aus zweiter Ehe. Kontakt hatten wir seit Anfang der 80er nicht mehr.
Er lebte bis zuletzt im Pflegeheim, dessen Kosten ich als Unterhaltspflichtiger übernehmen sollte. Da ich selbst in Insolvenz bin und zwei Kinder habe, fiel ich finanziell aber jedesmal raus.
Nun weiß ich, das die Erben die Kosten der Bestattung übernehmen müssen.....und ich lieber das Erbe
ausschlagen sollte. Wenn alle Erben ausschlagen müssen die Unterhaltspflichtigen (also wieder ich zu 1/6) die Bestattung zahlen.
Seine Tochter aus zweiter Ehe hat von sich aus die Formalitäten übernommen und eine teure Erdbestattung bestellt.
Inwiefern muss ich die Kosten der teuren Bestattung mit übernehmen, wenn mein Vater keine Bestattungsverfügung erstellt hat?
Wo liegen die finanziellen Grenzen für eine Sozialbestattung?
Wer muss mich von Amts wegen über den Tod meines Vaters informieren? Wo muss ich das Erbe ausschlagen?
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Gruss Klaus
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Wenn alle Erben ausschlagen müssen die Unterhaltspflichtigen die Bestattung zahlen?
12. November 2012
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Frage vom 12. November 2012 | 20:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn alle Erben ausschlagen müssen die Unterhaltspflichtigen die Bestattung zahlen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. November 2012 | 12:02
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen.
Ihre Stiefschwester kann sich an die übrigen Angehörigen halten und die Kostzen umverteilen. Allerdings müssen Sie sich nicht für die Beerdigung verschulden.
In der Regel erledigt die Gemeinde die Beerdigung wenn
alle das Erbe ausschlagen.Die Gemeinde versucht dann
bei den zahlungskräftigen Angehörigen das Geld zurück zu holen.
Gehen Sie unverzüglich zum zuständigen Nachlassgericht
und erklären Sie die Ausschlagung des Erbes.
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