Wem steht der Erbteil zu?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Wem steht der Erbteil zu?

Hallo!

Unser Vater ist verstorben. Wir sind eine Erbengemeinschaft. Es besteht allerdings ein Bausparvertrag in welchem steht, im Todesfall ist die Nichte (nicht Erbin der Erbgemeinschaft) begünstigt. Unser Vater hat diesen Bausparvertrag aber am 01.11.2010 mit einer kündigungsfrist von 3 monaten gekündigt. Kurz nach der Kündigung vertarb er. Wem steht nun das Geld aus dem Bausparvertrag zu? Uns als Erbengemeinschaft oder der Nichte?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Schönes Problem.

Das Geld dürfte euch als Erben, nicht der Nichte zustehen.

Es handelt sich beim BauspV um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall soweit die Nichte betroffen ist, § 331 BGB .

"(1) Soll die Leistung an den Dritten nach dem Tode desjenigen erfolgen, welchem sie versprochen wird, so erwirbt der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Versprechensempfängers."

Der ist vom "Schenker" gekündigt worden, die Kündigungsfrist ist aber noch nicht abgelaufen.

Jetzt muss man unterscheiden: Der "normale" Vertrag läuft bis zum Ende der Frist weiter, Prämien, Rückzahlung. Ihr seid als Erben in die Stellung des Eblassers eingerückt.

Das drittbegünstigende Element, die schenkweise Zuwendung an die Nichte, hat sich aber sofort mit der Kündigung erledigt. Der Erbl. hat zu erkennen gegeben, dass er das Geld wieder will.

Die BauspK, insoweit Botin, darf die Nichte jetzt gar nicht mehr über ihr "Bezugsrecht" unterrichten, das existiert nach Zugang der Kündigung nicht mehr.

Am Besten einfach die BauspK ansprechen, die wird euch das bestätigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für diese gut verständliche Antwort. Dies bestärkt mich in meiner Annahme. Werde auf alle fälle nochmal Rückmeldung geben sobald ich die Meinung der Bausparkasse erfahren habe.

Beste Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.685 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen