Welchtes Testament gilt?

11. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Die Jördis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchtes Testament gilt?

Hallo liebe Experten und Mitleser!
Ich habe folgenden Fall:
Ein Freund ist vor Jahren von einem Ehepaar in seinem Testament bedacht worden, er sollte ein Haus erben. Das Testament hat das Ehepaar gemeinschaftlich verfügt.
Die Frau ist dann verstorben, der Mann hatte eine neue Lebenspartnerin und änderte das Testament so ab, dass der Freund nicht mehr Erbe sein sollte. Dies kam jetzt nach dem Tod des Mannes heraus.

Welches Testament gilt?
Für mich das letztere.
ABER: Unser Freund ging zu einem Anwalt, dieser sagte, das Testament sei anfechtbar und er räumte Chancen ein den Prozess zu gewinnen!??!
Der Prozess wurde aber verloren.....

Danke für's lesen und für Eure Antworten,
Jördis

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das kommt auf die genaue Formulierung des gemeinschaftlichen Testamentes an.

Wenn die Möglichkeit zur Änerung im gemeinsamen Testament eingräumt wird, dann geht das, sonst geht das eigentlich nicht.

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#2
 Von 
Die Jördis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank,
leider kenne ich die genaue Formulierung nicht. Werde mich mal schlau machen, ob da die Möglichkeit zur Änderung des gemeins. Testamentes drinnen steht.
Wenn nicht, dann bestünden ja vielleicht noch Chancen.
LG
und allseits ein schönes Wochenende,
wünscht
Die Jördis

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn der Prozess um das Testament aber bereits geführt und verloren wurde, beantwortet das doch eigentlich schon deine Frage - der überlebende Ehepartner durfte über das Vermögen neu verfügen.

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#4
 Von 
Die Jördis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja - ob es immer die Fragen beantwortet was entschieden wird, bzw. dass entschieden wird?
Nicht umsonst gibt es ja Rechtsmittel.
Im wahrsen Sinne......
Auch vor Gerichten hat man schon Pferde ko**en gesehen ;)

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#5
 Von 
mini.mami
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

ich denke, wenn das Testament keinen Raum für Änderung ließ, dann gilt es und die Abänderung ist nicht gültig. War es ein gemeinschaftliches notariell beglaubigtes Testament? Dass vor Gericht Pferde ko....hab ich leider auch erlebt und kann auch nur zu Rechtsmitteln raten.

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