Welcher Streitwert für die Gebührenberechnung?

2. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Novertigo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Welcher Streitwert für die Gebührenberechnung?

Folgendes Beispiel:

A., B, C, D und E sind eine Erbengemeinschaft, in der sich zwei Fronten gebildet haben. Der Nachlass beträgt 100.000 €. A und B sind Haupterben und erhalten ca. 80.000 €. C und D erhalten je ca. 6.000 € und E ca. 8.000 €. Die Haupterben A und B werden sich seit 1,5 Jahren bezüglich der genauen Verteilung und der Nachlassabwicklung nicht einig, so daß es nicht zu keiner Umsetzung der Nachlassverteilung kommt. Während A eine plausible und für alle Beteiligten sinnvolle Nachlassabwicklung vorschlägt, lehnt B diese ab. C reicht es nicht den Streitigkeiten, unterstützt die Lösung von A und möchte die Umsetzung der Nachlassverteilung für seinen Anteil von 6.000 € einklagen.

Wie hoch ist der Streitwert für die Anwälte und die Gerichtskosten: Der Anspruch von C = 6.000 € oder der gesamte Nachlasswert = 100.000 €?

Ich meine, daß der Streitwert der Klage 6.000 € beträgt. Wie sehr Ihr es?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Klage kann nur auf Auseinandersetzung des gesamten Erbes lauten, somit beträgt der Streitwert 100.000€. Anders wäre es, wenn C nicht Erbe (und somit Teil der Erbengemeinschaft) wäre, sondern z.B. Vermächtnisnehmer.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Klage kann nur auf Auseinandersetzung des gesamten Erbes lauten, somit beträgt der Streitwert 100.000€. Anders wäre es, wenn C nicht Erbe (und somit Teil der Erbengemeinschaft) wäre, sondern z.B. Vermächtnisnehmer.


Das wäre schön für die Anwälte, so ist es aber nicht. Ansatzpunkt für den (Gebühren-)streitwert ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers. Das verhält sich auch bei der Erbteilungsklage so.

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#3
 Von 
Novertigo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal danke für die beiden Antworten. Welche Antwort ist nun richtig? Gibt es gesetzliche Grundlagen, in denen so etwas definiert und nachlesbar ist?

Ich habe das Beispiel bewusst etwas komplexer gemacht, weil sich weitere Fragen stellen: Gegen wen würde C klagen? Gegen alle anderen Erben oder nur gegen B, der trotz einer klaren Regelung über die Nachlassverteilung die Verteilung blockiert?

Ich habe gelesen, daß Gerichte bei solchen Anliegen ungern Urteile sprechen, sondern auf eine Einigung drängen? In dem Fall wäre für C das Risiko groß, durch die Klage und deren Kosten nahezu sein gesamtes Erbe zu "verklagen", wenn der Streitwert 100.000 € betragen würde. Selbst wenn der Streitwert nur 6.000 € beträgt, sind seine Kosten relativ hoch.

Angenommen, das Ergebnis würde in einer solchen Klage eine einigung zur Verteilung des gesamten Nachlasses zur Folge haben ... bleibt es bei dem Streitwert von ursprünglich 6.000 €?

Müssten sich in dem Fall alle erben nach Quote an den entstandenen Kosten beteiligen? Oder sind die Kosten lediglich von C als Kläger und B als "Hauptgegner" zu tragen und die anderen Erben dürfen sich freuen?

Oder gilt es für C, andere erben auf seine Seite zu ziehen, so daß sich ggfs. 2 Parteien in der Erbengemeinschaft bilden?

Was passiert, wenn sich ein Erbe komplett aus der Auseinandersetzung heraushält und einfach nur abwartet?

Ich empfinde eine solche situation als komplex ... der doch nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Korrekt ist natürlich meine Antwort. :)

Ansonsten ist so eine Lage für einen Laien natürlich komplex. Die Fragen kann man ganz gut beantworten, nur ist das eben alles definitiv Rechtsberatung und die gibt es auch hier vom Anwalt nicht gratis. Auch bei einem Streitwert von 6000 € herrscht Anwaltszwang bei Gericht. Der C sollte sich also ohnehin anwaltlich beraten lassen. Da lassen sich die Folgefragen inklusive der Kostenthematik schon mal gut besprechen.

-- Editiert am 05.12.2016 21:27

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