Welche Kosten muß ich tragen für geerbtes Haus mit Bewohner als Erbengemeinschaft?

21. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
usselfraetzchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)
Welche Kosten muß ich tragen für geerbtes Haus mit Bewohner als Erbengemeinschaft?

Folgender Sachverhalt:
Meine drei Halbgeschwister und ich bilden eine Erbengemeinschaft für den gemeinsamen verstorbenen Vater. Das Erbe beinhaltet ein kleines, fast baufälliges Haus. Eingetragene Eigentümer für dieses Haus sind zur Hälfte wir als Erbengemeinschaft, aber auch zur Hälfte die ehemalige Lebensgefährtin des Vaters, welche das Haus bewohnt. Diese Frau hat aber auch lebenslanges Wohnrecht für unsere Hälfte des Hauses. Diese Frau verlangt nun folgende Kosten zur Hälfte von uns, obwohl wir das Haus nicht wirtschaftlich nutzen können:
-Schornsteinfeger
-Reperaturkosten für einen Elektriker
-Brandschutzversicherung, welche sie eigenmächtig erhöht hat
-Kosten zur Verschönerung des Hauses, die nicht notwendig sind
(Pergula über die Einfahrt)
-Elektrikerkosten für eben diese Pergula, für die Stromzufuhr unter der Pergula
Außerdem hat unser Vater gemeinsam mit der Lebensgefährtin eine Reise antreten wollen, für welche er ihr seinen Anteil an Geld gegeben hat. Da die Reise nicht angetreten wurde hat sich die Lebensgefährtin nach dem Tod des Vaters auch sein Geld wieder erstatten lassen. Dieses Geld gehört der Erbengemeinschaft, sie will es uns jedoch erst überweisen, wenn die Elektrikerrechnung für die Stromzufuhr unter der Pergula von uns zur Hälfte bezahlt wurde.
Ich weiß nicht mehr weiter und fühle mich in die Ecke gedrängt.
Welche Kosten müssen wir tragen für das Haus, auch die Nebenkosten, die anfallen, weil sie es bewohnt? Wir können ja keinen Nutzen daraus ziehen?
Muß sie uns das Geld für die Reise nicht wieder geben? Kann sie uns damit erpressen?
Außerdem hat ihr Rechtsanwalt ihr gesagt, dass persönliche Dinge des Vaters nur aus dem Haus geschafft werden können, wenn alle vier Geschwister anwesend sind. Einige von uns wohnen jedoch weit weg, oder haben gar kein Interesse daran. Müssen dann trotzdem alle anwesend sein?
Hiiiiiiiillllllllllllllfffffffffffffffeeeeeeeeeee!!!!!!
Gruß Eva

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Eva

Kosten für Reparaturen und Instandhaltung trägt die Erbengemeinschaft zusammen.
Auch wenn Ihr es nicht nutzt,sind die anteiligen Kosten zu bezahlen.Auch Versicherungen und Steuern ect.
Bei Verschönerungen muss halt Einigkeit bestehen,ansonsten brauchen die nicht durchgeführt zu werden.

Bei den persönlichen Dingen müssen nicht alle zusammen anwesend sein (war zumindest bei mir der Fall)
Allerdings hatten wir auch keinen Streit,vielleicht hilft Dir da dein Anwalt als Vermittler.


Gruß
Relax

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
usselfraetzchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Relax,
schade, hatte es mir schon fast gedacht. Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort. Weißt du auch zufällig, welche Versicherungen und Steuern dann so anfallen? Und wie hoch die sind, bzw. eine ungefähre Bemessungsgrundlage?

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

in jedem Fall mal Haftpflicht- u.Brandversicherung.

Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundstücke (gib mal "Grundsteuer" bei google ein,da findest Rechner,sowie "Gebäudeversicherung")
Höhe ist unterschiedlich,da abhängig vom jeweiligen Hebesatz der Gemeinde.

Beispiel:
Einheitswert der Wohnung 50.000
Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille v. 50000)
175 Euro
Hebesatz der Gemeinde (hier 380%)
Jahresgrundsteuer 175 Euro x370% 647,50 Euro

Gruß
Relax

PS:www.wowi.de könnte auch interessant sein

-- Editiert von Relax01 am 21.09.2004 11:49:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
usselfraetzchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank Relax,
hab jetzt auch einen Termin mit meinen Geschwistern beim Rechtsanwalt vereinbart, weil da noch mehr Sachen vorgefallen sind, die geklärt werden können, wahrscheinlich können wir für unsere Haushälfte auch Miete einfordern. Gruß Eva

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

wahrscheinlich können wir für unsere Haushälfte auch Miete einfordern

Das halte ich für unwahrscheinlich. Die Frau hat doch ein Wohnrecht. Wenn dabei eine Mietzahlung nicht explizit vereinbart wurde, dann muss sie die auch nicht zahlen.

Daneben bräuchte sie auch in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin keine Miete zahlen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
usselfraetzchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Frau hat ja eine Haushälfte, die andere gehört der Erbengemeinschaft. Für unsere Hälfte hat sie Wohnrecht. Laut Rechtsanwalt kann man Miete einfordern, insofern im Grundbuchauszug kein unentgeldliches Wohnrecht eingeräumt wurde. Davon ist im Grundbuchauszug keine Rede. Ob sie bezahlen kann ist eine andere Frage. Mal schauen.

1x Hilfreiche Antwort

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