Welche Dokumente muss Verkäufer nach Hauskauf wann übergeben ?

12. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Dokumente muss Verkäufer nach Hauskauf wann übergeben ?

Angenommen man kauft ein Haus also so gesehen in einer Erbauseinandersetzung z.b. wenn der Kaufpreis bereits laut Notar und Verkäufer eingegangen ist. Und im Vertrag ein Datum steht und das die Übergabe stattfinden soll wenn der Geld Eingang bestätigt wurde.

-Also Datum 1.8. als Beispiel laut Vertrag
-Geld Eingang wurde bestätigt vom Notar, der Bank des Käufers und vom Verkäufer
-Grundbuch Änderungs Schreiben Rechnung für Amtsgericht angekommen

Verkäufer seit gut 14 Tagen nicht zu erreichen, Nachrichten kommen aber in und werden auch gelesen, sagte zuvor man würde Schlüssel und Dokumente per Post schicken, was aber nicht geschehen ist, auch Notar wurde kontaktiert und hat scheinbar auch kein Interesse oder Ideen dem Käufer zu helfen.

Hat man denn nicht ein Recht darauf das der Verkäufer den Vertrag einhält und jetzt hat dieser ja unberechtigter Weise einen Schlüssel zum Eigentum des Käufers und alle Dokumente auch einbehalten.

Was kann man tun vor allem wenn der Notar, den der Käufer komplett alleine bezahlen musste auch nicht tätig wird? Ärgerlich sowas,

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8011 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hat man denn nicht ein Recht darauf das der Verkäufer den Vertrag einhält...

Der Verkäufer den Vertrag einzuhalten. T
Zitat:
und jetzt hat dieser ja unberechtigter Weise einen Schlüssel zum Eigentum des Käufers und alle Dokumente auch einbehalten.

Der Käufer ist noch kein Eigentümer. Das Eigentum geht erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch über und das dauert noch.
Zitat:
Was kann man tun vor allem wenn der Notar, den der Käufer komplett alleine bezahlen musste auch nicht tätig wird?

Es ist üblich, dass der Käufer die Notarkosten trägt. Der Notar kann nicht tätig werden, da das nicht zu seinen Aufgaben gehört.

Man sollte den Verkäufer schriftlich (Einschreiben) mit Fristsetzung zur Übergabe auffordern. Geschieht immer noch nichts, muss man ggf. einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der Notar kann und darf in dieser Angelegenheit nicht tätig werden.
Er kann aber als Zeuge dienen, wenn man den Verkäufer wegen Schadenersatz verklagen will.
Für die Klage selbst wird man einen Anwalt nehmen können, nur nicht den Notar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Käufer ist ja bereits Besitzer, ich meinte ja es gab bereits eine eintragungsbekanntmachung das der Käufer bereits als Besitzer im Grundbuch eingetragen wurde.

Macht’s sich der Verkäufer nicht strafbar, wenn dieser einfach von fremden Leuten die Schlüssel des Eigentums einbehält ? Dieser reagiert ja gar nicht mehr seit Wochen eine Übergabe soll laut Vertrag erfolgen.

Was denn tun wenn dieser nicht reagiert Schlösser auswechseln und Rechnung schicken ?

Signatur:

Siggi hat Pause

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8011 Beiträge, 4497x hilfreich)

Der Käufer ist ja bereits Besitzer, ich meinte ja es gab bereits eine eintragungsbekanntmachung das der Käufer bereits als Besitzer im Grundbuch eingetragen wurde.
Sicher, dass nicht eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde?

Zitat:
Was denn tun wenn dieser nicht reagiert Schlösser auswechseln und Rechnung schicken ?

Nein! Wie bereits geschrieben: Anwalt aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen