Angenommen man kauft ein Haus also so gesehen in einer Erbauseinandersetzung z.b. wenn der Kaufpreis bereits laut Notar und Verkäufer eingegangen ist. Und im Vertrag ein Datum steht und das die Übergabe stattfinden soll wenn der Geld Eingang bestätigt wurde.
-Also Datum 1.8. als Beispiel laut Vertrag
-Geld Eingang wurde bestätigt vom Notar, der Bank des Käufers und vom Verkäufer
-Grundbuch Änderungs Schreiben Rechnung für Amtsgericht angekommen
Verkäufer seit gut 14 Tagen nicht zu erreichen, Nachrichten kommen aber in und werden auch gelesen, sagte zuvor man würde Schlüssel und Dokumente per Post schicken, was aber nicht geschehen ist, auch Notar wurde kontaktiert und hat scheinbar auch kein Interesse oder Ideen dem Käufer zu helfen.
Hat man denn nicht ein Recht darauf das der Verkäufer den Vertrag einhält und jetzt hat dieser ja unberechtigter Weise einen Schlüssel zum Eigentum des Käufers und alle Dokumente auch einbehalten.
Was kann man tun vor allem wenn der Notar, den der Käufer komplett alleine bezahlen musste auch nicht tätig wird? Ärgerlich sowas,
Welche Dokumente muss Verkäufer nach Hauskauf wann übergeben ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Hat man denn nicht ein Recht darauf das der Verkäufer den Vertrag einhält...
Der Verkäufer den Vertrag einzuhalten. T
Zitat:und jetzt hat dieser ja unberechtigter Weise einen Schlüssel zum Eigentum des Käufers und alle Dokumente auch einbehalten.
Der Käufer ist noch kein Eigentümer. Das Eigentum geht erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch über und das dauert noch.
Zitat:Was kann man tun vor allem wenn der Notar, den der Käufer komplett alleine bezahlen musste auch nicht tätig wird?
Es ist üblich, dass der Käufer die Notarkosten trägt. Der Notar kann nicht tätig werden, da das nicht zu seinen Aufgaben gehört.
Man sollte den Verkäufer schriftlich (Einschreiben) mit Fristsetzung zur Übergabe auffordern. Geschieht immer noch nichts, muss man ggf. einen Anwalt einschalten.
Der Notar kann und darf in dieser Angelegenheit nicht tätig werden.
Er kann aber als Zeuge dienen, wenn man den Verkäufer wegen Schadenersatz verklagen will.
Für die Klage selbst wird man einen Anwalt nehmen können, nur nicht den Notar.
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Der Käufer ist ja bereits Besitzer, ich meinte ja es gab bereits eine eintragungsbekanntmachung das der Käufer bereits als Besitzer im Grundbuch eingetragen wurde.
Macht’s sich der Verkäufer nicht strafbar, wenn dieser einfach von fremden Leuten die Schlüssel des Eigentums einbehält ? Dieser reagiert ja gar nicht mehr seit Wochen eine Übergabe soll laut Vertrag erfolgen.
Was denn tun wenn dieser nicht reagiert Schlösser auswechseln und Rechnung schicken ?
Der Käufer ist ja bereits Besitzer, ich meinte ja es gab bereits eine eintragungsbekanntmachung das der Käufer bereits als Besitzer im Grundbuch eingetragen wurde.
Sicher, dass nicht eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde?
Zitat:Was denn tun wenn dieser nicht reagiert Schlösser auswechseln und Rechnung schicken ?
Nein! Wie bereits geschrieben: Anwalt aufsuchen.
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