Ich werde aus einer Erbengemeinschaft ausscheiden, indem mir Grundstücke etc. aus der Erbschaft übertragen werden. Da mittlerweile Einigkeit über die zu übertragenden Grundstücke besteht, möchten wir (die Erbengemeinschaft) einen Einigungsvertrag beim Notar aufsetzen. Nun ist meine Frage wer diese Kosten zu tragen hat. Soweit meine Kenntnis reicht, müssten alle anteilig die Kosten übernehmen sofern die Notarkosten zu den Nachlasskosten gehören oder muss in diesem Fall der aus der Erbengemeinschaft ausscheidende alle Kosten, die mit dem Austritt in Zusammenhang stehen, alleine tragen?
Was gehört zu den Nachlasskosten?
30. Oktober 2007
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Frage vom 30. Oktober 2007 | 21:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gehört zu den Nachlasskosten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2007 | 09:22
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Ist das eine "frische" Erbengemeinschaft oder besteht die schon länger?
Ist es eine gesamte Auflösung der Gemeinschaft oder wirst nur du "herausgekauft"?
Und jetzt?
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