Was darf Anwalt bei Erbauseinandersetzung berechnen?

7. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Uschi1312
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Was darf Anwalt bei Erbauseinandersetzung berechnen?

Wünsche einen guten Abend, bin neu hier , mal ein nettes Hallo in die Runde.
ich habe mal eine Frage , ich befinde mich gerade in der Erbauseinandersetzung zwischen mir und einem Miterben. Das Erbe selbst ist bei Null auch wenn eine Immobilie da ist (frisch gekauft), ist diese natürlich noch genügend Schulden drauf. Aber damit das alles ein Ende nimmt gbt es eine minimale Abfindung,und ich übernehme die Immobilie inkl aller Schulden. Da aber mal in der langen Zeit der Erbauseinandersetzung, Schuldenmitteilung wurde mitgeteilt, aber natürlich vom Miterben nicht geglaubt, und ne Fantasiesumme von seinem Anwalt in den Raum geworfen , leider denken viele man Erbt immer nur Aktiva aber dazu gehören nun auch die Pasiva, soweit so gut , alles wurde Ordnungsgemäß mit allen Unterlagen und Schulden zu kommen lassen, es geht wirklich Null auf Null auf wurde auch bei Ausstellung des Erbscheines ermittelt. Daher hat der Miterbe diese kleine Abfindung gewollt um raus zu kommen, denn er möchte ja keine Schulden haben,um endlich Ruhe zu bekommen, habe ich zu dieser kleinen Summe ja gesagt. .Jetzt meine Frage, wenn ich den Vertrag unterzeichne habe ich das komplette Erbe was ja einen Gegenstandswert von Null hat und der Miterbe ist raus. nun kommt mein Anwalt und will sein Honorar nicht nach null berechnen sondern von der mal zwischendurch in den Raum geworfenen Fantasiesumme 30 tausend. ist das Rechtens? von mir aus kann er auchnach der kleinen Abfindungssumme berechnen, aber doch nicht diese Fantasiesumme, wenn der Gegenstandswert doch Null ist.denn somit habe ich ja schon einen gravierenden Unterschied in den Kosten, wie darf ein Anwalt sein Honorar berechnen? hier geht es nur um die reinen Anwaltskosten für die Erbauseinandersetzung ( zuzüglich kommen jetzt ja noch die Notarkosten für die Überschreibung)
Vielleicht weiss jemand was Rechtns ist , Liebe Grüsse

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

Dein RA hat dich mit dem Ziel der Abwehr einer ungerechtfertigten Forderung von 30.000 € (Streitwert) vertreten.

Auch wenn am Ende der erfolgreichen Vertretung keine oder nur eine geringe Forderung verbleibt ändert das am Streitwert nichts.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Uschi1312
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, aber ist das denn ein streitwert ? es kam der erste Brief mit dem ich zum Anwalt ging um die Aktive und Pasiva Mitteilung, die Erfolgte, kam halt dann plötzlich diese Fantasiesumme, das ja diese Summe wäre die einen der Erben zu stände, die haben jedoch eben bei deren Berechnung Aktiva voll und Pasiva nur halb dazugerechnet, so irgendwie kam nur wirres Zeug von deren Anwalt.warum auch immer, scheinbar setzt das Denken beim erben aus. Und durch dieses haben die jetzt dieses höhere Honorar verursacht? verstehe ich das so richtig ? Lg

2x Hilfreiche Antwort

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