WER HILFT?: Teilschenkung Haus - gerechte Behandlung Geschwister

11. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Franka Schmitt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WER HILFT?: Teilschenkung Haus - gerechte Behandlung Geschwister

Wie würde meine Schwester bezüglich des Erbes gerecht behandelt, wenn meine Eltern mir das Dachgeschoss ihres Hauses, in dem sie selbst noch leben, zum Ausbau schenken würden? Meine Eltern schlagen vor, dass die Hälfte der Wohnung, in der sie nun leben (also alles ausser Dachgeschoss), als Erbe an mich und die andere Hälfte an meine Schwester ginge.
Wäre das nicht eigentlich ungerecht, wenn man betrachtet, dass ich dann ja vermutlich sehr lange "mietfrei" dort leben könnte, während meine Schwester vielleicht 30 Jahre nichts von dem Haus hat und danach vielleicht ein halbe Wohnung, die aber nach 30 Jahren kaum mehr einen Wert besitzt. Sicherlich, der Ausbau des Dachgeschosses ist mit enormen Kosten verbunden, aber ich bin mir nicht sicher, ob das den Nachteil meiner Schwester aufwiegt. Ausserdem weiss ich, dass meine Schwester eigentlich kein Interesse hat, die Wohnung irgendwann mal zu nutzen. Ich und meine Schwester verstehen uns gut und denken auch eigentlich, dass es da eine bessere Lösung geben könnte, kennen uns aber gar nicht solchen Dingen aus.
Wie wird ein solcher Fall üblicherweise geregelt?

Vielen herzlichen Dank!

-----------------
"Franka Schmitt"

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ich würde vorschlagen, dass Du das Haus alleine bekommst und im Gegenzug Deine Schwester auszahlst.

Damit müssen natürlich alle einverstanden sein.

Die Höhe der Auszahlung und auch der Zeitpunkt der Auszahlung können entsprechend Euren Wünschen festgelegt werden.

Solche Dinge sollte aus meiner Sicht in einem notariellen Erbvertrag niedergelegt werden.

In vielen Familien wird so etwas auch dadurch glöst, dass die Eltern das gesamte Haus auf den Sohn übertragen und sich selbst ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für die eigene Wohnung vorbehalten. Wenn der Sohn größere Investitionen vornimmt, dann kann das durchaus eine sinnvolle Maßnahme sein.

Der Notar kann Euch über die Details dann sicher beraten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.459 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen