Hallo
ich habe mich versucht hier mal schlau zu lesen, aber das klappt nicht so wirklich.
Es geht um folgendes.
Aus einer privaten Notsituation bin ich gezwungen Veränderungen vorzunehmen, die leider für mich unerschwinglich sind.
Nun habe ich gehört, das es die Möglichkeit gibt, sich seinen Pflichtteil,bzw. einen gewissen Teil des gesetzlichen Erbanspruches sich vorzeitig auszahlen zu lassen.
In wie weit ist das richtig? und wie geht so von statten?!
soll ich nun einfach zu meinem Vater gehen, mit ihm reden, einen Brief schreiben und wenn ja, was muss rein, oder wie?
Um das zu verdeutlichen.Ich möchte für eine Summe xxx auf meinen Erbanspruch verzichten.Ich benötige dieses Geld leider um aufgrund privater Probleme schuldenfrei zu werden , neues Auto zu erwerben und ähnliches.Daher stellt sich auch die Frage für mich, in wie weit er das alles ablehnen kann.
-- Editiert von karsten2006 am 21.04.2006 16:01:12
Vorzeitige Auszahlung
21. April 2006
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Frage vom 21. April 2006 | 15:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Auszahlung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. April 2006 | 16:54
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. April 2006 | 14:35
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Es würde sich dann ggf. um einen Erbverzichtsvertrag (Notar) handeln.
Es gab mal früher eine Zeitlang die Möglichkeit für nichteheliche Kinder einen vorzeitigen Pflichtteil zu verlangen. Wurde aber schnell wieder abgeschafft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. April 2006 | 09:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Ich möchte für eine Summe xxx auf meinen Erbanspruch verzichten.
So etwas geht prinzipiell mit einem notariellen Vertrag.
Das ist aber eine von beiden Seiten freiwillige Sache. Dein Vater muss also auch damit einverstanden sein.
Und jetzt?
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