Vorzeitige Auszahlung

21. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Karsten2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Auszahlung

Hallo

ich habe mich versucht hier mal schlau zu lesen, aber das klappt nicht so wirklich.


Es geht um folgendes.

Aus einer privaten Notsituation bin ich gezwungen Veränderungen vorzunehmen, die leider für mich unerschwinglich sind.
Nun habe ich gehört, das es die Möglichkeit gibt, sich seinen Pflichtteil,bzw. einen gewissen Teil des gesetzlichen Erbanspruches sich vorzeitig auszahlen zu lassen.

In wie weit ist das richtig? und wie geht so von statten?!

soll ich nun einfach zu meinem Vater gehen, mit ihm reden, einen Brief schreiben und wenn ja, was muss rein, oder wie?

Um das zu verdeutlichen.Ich möchte für eine Summe xxx auf meinen Erbanspruch verzichten.Ich benötige dieses Geld leider um aufgrund privater Probleme schuldenfrei zu werden , neues Auto zu erwerben und ähnliches.Daher stellt sich auch die Frage für mich, in wie weit er das alles ablehnen kann.

-- Editiert von karsten2006 am 21.04.2006 16:01:12

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Es würde sich dann ggf. um einen Erbverzichtsvertrag (Notar) handeln.
Es gab mal früher eine Zeitlang die Möglichkeit für nichteheliche Kinder einen vorzeitigen Pflichtteil zu verlangen. Wurde aber schnell wieder abgeschafft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich möchte für eine Summe xxx auf meinen Erbanspruch verzichten.
So etwas geht prinzipiell mit einem notariellen Vertrag.

Das ist aber eine von beiden Seiten freiwillige Sache. Dein Vater muss also auch damit einverstanden sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen