Vorweggenommener Erbteil

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Vorweggenommener Erbteil

Die Schwester einer Freundin hat als vorweggenommenen Erbteil einen Geldbetrag erhalten, um ein Haus zu kaufen. Wie sieht das nun aus, wenn die Mutter bei ihrem Tod nicht genug vererbt, damit die anderen beiden Kinder den versprochenen Ausgleich bekommen können, weil sie z. B. ins Pflegenheim musste und ihr Vermögen aufgezehert wurde? Haben die Geschwister dann einen Anspruch gegenüber der Schwester auch nach dem Ablauf von zehn Jahren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Haben die Geschwister dann einen Anspruch gegenüber der Schwester auch nach dem Ablauf von zehn Jahren?


Nein, es sei denn für so einen Fall gibt es eine spezielle Klausel im Übertragungsvertrag.

Zitat:
Haben die Geschwister dann einen Anspruch gegenüber der Schwester auch nach dem Ablauf von zehn Jahren?


Wenn nicht genug Nachlasswert da ist, haben sie auch vor Ablauf der 10 Jahre keinen Anspruch auf vollständigen Wertausgleich.

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