Vorsorgevollmacht und Erben...

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kartoffler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorgevollmacht und Erben...

Hallo!
Ich bin froh ein Forum gefunden zu haben, dass sich mit der Thematik auskennt.

Ich habe einen ganz komplizierten Fall (für mich jedenfalls)
Ich fange einfach mal an.

Ein sehr guter Freund von uns ist letzte Woche verstorben. Es war absehbar und somit habe ich eine VORSORGEVOLLMACHT von ihm erhalten.
Die Vollmacht schließt Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten und Einzelpunkte der Vermögenssorge aus.
Dies betrifft den Punkt "Verbindlichkeiten eingehen" und Willenserklärungen bzgl. der Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf micht im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten"
Für alles andere bin ich bevollmächtigt.

Nun gibt es aber ein Problem:
Unser Freund hat eine 80jährige Mutter die krank ist und im Osten lebt zu ihr hat er schon ewig nur telefonisch und postalisch Kontakt.
Er hat eine Schwester in Tirol zu der er keinen Kontakt hat und die sich auch nicht verstanden haben.
Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, die sich nicht kümmern wollen, da auch da schon seit über 12 Jahren keinen Kontakt.
Er hat eine Ex-Frau (Mutter der beiden Kinder)
Er hat eine Noch-Frau, die sich in die Ukraine abgesetzt hat (Scheidung läuft bereits ist aber nicht rechtskräftig)

Es gibt ein Testament das sehr schwammig formuliert ist.
50 % seine Mutter, 40 % bzw. den Pflichtteil die Kinder je zur Hälfte,
5 % wir und 5 % ein anderer Bekannter von ihm.

Vermögen ist nicht zu erwarten.
Mutter und wir werden das Testament ablehnen. Kinder wahrscheinlich auch.
Der andere Bekannte weiß ich nicht.


Mein Problem ist nun die Stellung meiner Vollmacht.
Ursprünglich war sie dazu gedacht, nach dem Tod einen Sozialgerichtsprozeß weiterführen zu können. Es geht dort um eine große Abfindung aus der Ex-DDR.
Der Prozeß läuft noch. Wir werden ihn weiterführen, damit seine Mutter das Geld bekommt. Die Sache unterliegt wohl auch nicht dem Erbschaftsrecht, wurde mir so gesagt, sondern dem Sozialrecht SGB1 §56 Sonderrechtsnachfolge Ziff. 4.

Was habe ich jetzt für Rechte bzw. was kann ich machen, ohne die Erben zu involvieren?
Es gibt z.B. ein 20 Jahre altes Auto was dem anderen Bekannten versprochen wurde. Das weiß ich auch. Es wurde aber nicht schriftlich hinterlegt.
Kann ich das Fahrzeug nun weitergeben? Ohne die Erben?

Uns wurden mündlich zwei Sachen aus seiner Wohnung versprochen.

Da ich aber keine Vollmacht in Wohnungsangelegenheiten habe, habe ich dem Vermieter den Schlüssel zurückgegeben (nach Bestandsaufnahme der Wohnung).
In die Wohnung komme ich nun nicht mehr rein.

Also käme ich auch nicht an den KfZ-Brief.

Sehr verzwickte Situation finde ich.

Wie soll ich mich verhalten bzw. wie DARF ich mich verhalten.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Gruß Kartoffler

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Was habe ich jetzt für Rechte bzw. was kann ich machen, ohne die Erben zu involvieren?#
Ist die Vollmacht über den Tod hinaus gültig?

#Kann ich das Fahrzeug nun weitergeben? Ohne die Erben?#
Nein.






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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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