Vorerbschaft und Nacherbschaft

3. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
hermann2123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorerbschaft und Nacherbschaft

Hallo!

Der Fall: Eine Frau hatte ihren Ehemann als befreiten Vorerben eingesetzt (Einzeltestament). Als Nacherbe sind zwei weitere Personen A und B mit jeweils 50 % eingetragen. A ist dabei der einzige Verwandte 1. Ordnung. Der Ehemann hat kein Testament.

Dazu bleiben leider drei Fragen, die mir bisher niemand zuverlässig beantworten konnte.

Wie ist die Erbfolge?
Erbt A dann die Hälfte des Vermögens der Frau (25 % des Gesamtvermögens) und das ganze Vermögen des Ehemann (50 % des Gesamtvermögens)? B würde die Hälfte des Vermögens der Frau (25 % des Gesamtvermögens) erhalten, jedoch kein Vermögen des Ehemann?

Wie wird die Nachlasssumme nun definert?
Was passiert, wenn der Ehemann das Vermögen verdoppelt oder halbiert? Definiert der von der Bank übermittelte Betrag zum Todeszeitpunkt der Frau die Höhe des Vor- und Nacherbebetrags?

Wie wird ein solcher Fall praktisch ablaufen?
Da der Ehemann kein Testament angefertigt hatte, müsste sich A mit der Bank / Erbgericht in Verbindung setzen und informieren, dass die Frau ein Einzeltestament angefertigt hatte? Wer regelt die Verteilung auf A & B?

Vielen Dank für die Hilfe!
Hermann


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Wie soll denn in diesem (natürlich fiktiven:) ) Fall die Reihenfolge des Versterbens der Erblasser sein? Anders ausgedrückt: Wer stirbt zuerst? Oder soll die Lage für beide Varianten dargestellt werden?



Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hermann2123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh, diese Info hatte ich vergessen:

- zunächst die Frau
- 10 Jahre später der Mann

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
- zunächst die Frau


Und? Stirbt sie eines normalen Todes :engel: oder schaut jemand auf das zu erwartende Erbe? :respekt:

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Erbt A dann die Hälfte des Vermögens der Frau (25 % des Gesamtvermögens) und das ganze Vermögen des Ehemann (50 % des Gesamtvermögens)?
Die Nacherben erben nur das Vermögen der Frau.

Was passiert, wenn der Ehemann das Vermögen verdoppelt oder halbiert?
Das Vermögen des Ehemannes wird an dessen gesetzliche Erben vererbt .


Wie wird ein solcher Fall praktisch ablaufen?
Der Nachlass der Frau muss separat betrachtet werden. Der Mann darf den Nutzen aus dem Vermögen ziehen, nach dessen Tod treten die Nacherben an dessen Stelle.

Da der Ehemann kein Testament angefertigt hatte, müsste sich A mit der Bank / Erbgericht in Verbindung setzen und informieren, dass die Frau ein Einzeltestament angefertigt hatte?
Sofern sich das Testament nicht in der amtlichen Verwahrung befindet, muss das Testament beim Nachlassgericht abgeliefert werden.

Wer regelt die Verteilung auf A & B?
Die Erben müssen sich einigen. Das gilt für alle Erbfälle.

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