Vorerbschaft und Nacherbschaft + Immobilienverkauf

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
20Alex12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorerbschaft und Nacherbschaft + Immobilienverkauf

Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich des Erbes meiner Großmutter und würde mich sehr über Hilfe bzw. Tipps Ihrerseits freuen.

Meine Oma ist Dezember letzten Jahres leider verstorben. In ihrem Testament wurde meine Mutter als "nicht befreite" Vorerbin und meine Schwester sowie Ich als Nacherben eingetragen.
Nun möchte meine Mutter eine Immobilie meiner Oma verkaufen. Dies warscheinlich aus dem Grund, da noch Schulden im Wert von ca 15.000 Euro meiner Oma offen stehen. Der Verkaufswert ist momentan sehr schlecht aber ich würde wegen der Schulden meiner Oma dem Verkauf zustimmen um die Schulden zu decken.
Was steht denn nun meiner Schwester in diesem Falle an Geld zu wenn wir dem Verkauf zustimmen ? Wie ist das mit dem Pflichtanteil für meine Mutter. Weil eigentlich ist sie als "nicht befreite" Vorerbin nur der Verwalter für Unser Erbe oder ?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Student A ;)

P.S: Das Verhältnis zu meiner Mutter ist eigtl. sehr gut aber wenn es um finanzielle Dinge geht wirds kritisch...

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
20Alex12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmmm...Anscheinend kennt sich Niemand ein wenig damit aus ?! Oder habe ich mich schlecht ausgedrückt ?
Ggf. habe ich auch nur zu wenig Gedult ;)
Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Was hat die Oma denn außer der Immobilie und den Schulden sonst noch vererbt? Gibt es keine Möglichkeit, die Schulden anders abzuzahlen, z.B. durch den Verkauf von Schmuck usw.?
Gibt es keine Möglichkeit, die Schulden durch eine Hypothek auf die Immobilie abzulösen? Zur Zeit sind die Hypothekenzinsen ja recht niedrig!


Außerdem verstehe ich die Frage 'Was steht denn nun meiner Schwester in diesem Falle an Geld zu wenn wir dem Verkauf zustimmen ?' nicht. Warum sollte der Schwester Geld zustehen, sie ist ja ebenso wie du noch kein Erbe!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ihre Mutter darf das Erbe nur nutzen, aber nicht veräußern oder verschenken.
Aber ich denke, dass Sie mit einem notariellen Vertrag
alles so regeln können, dass es passt.
Zum Beispiel dass Sie und Ihre Schwester auf einen Teil des Nacherbes, hier die besagte Immobilie, zu Gunsten Ihrer Mutter verzichten um mit dem Erlös die Schulden zu begleichen.
.

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1x Hilfreiche Antwort

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