Vorerbe - Nacherbe - Testament - Vermächtnis

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)
Vorerbe - Nacherbe - Testament - Vermächtnis

Hallo!

Folgende verzwickte Situation haben wir jetzt:

Meine Eltern und ich haben vor einigen Jahren einen Erbvertrag gemacht, in dem steht, dass mein Vater mich als seinen Alleinerben einsetzt, ich das Erbe aber erst nach dem Versterben meiner Mutter antrete. Als Hauptvermögen galt und gilt das Einfamilienhaus, das meinem Vater als Alleineigentümer gehörte.
Meinen einzigen Bruder habe ich damals abgefunden und dieser hat auch einen Verzichtsvertrag unterschrieben. Meine Mutter hat in diesem Vertrag zugestimmt, selber aber über ihr Vermögen keine Verfügungen getroffen, weil "sie über kein Vermögen verfügte".

2001 ist mein Vater verstorben und meine Mutter wurde als nicht befreite (!) Vorerbin Eigentümerin des Hausgrundstücks. Für mich wurde ein Nacherbenvermerk ins Grundbuch eingetragen.

Nun ist meine Mutter verstorben und hat 2005 beim gleichen Notar, der den genannten Erbvertrag beurkundet hat ein Testament verfasst, wonach mein Bruder Auto und Schmuck erben soll. Außerdem wird er mit einem "Barvermächtnis" bedacht, dass er noch 25.000,00 € erhalten soll, welches ich zu erfüllen habe.

Das wäre auch alles in Ordnung, weil mein Bruder sich sehr um meine Mutter gekümmert hat, allerdings hat meine Mutter außer Schmuck und Auto nur noch einen saldierenden Kredit (mit Restrisikoversicherung) und ein maßlos überzogenes Girokonto hinterlassen.

Das ist doch sehr merkwürdig, oder? Schließlich müsste doch das Vermächtnis aus dem Nachlass meiner Mutter zu zahlen sein, oder?

Das Hausgrundstück habe ich doch von meinem Vater geerbt, fällt doch eigentlich nicht in den Nachlaß meiner Mutter, oder?

Kann meine Mutter über mein Geld in der Art und Weise oder überhaupt verfügen?

Für ein paar Einschätzungen wäre ich sehr dankbar ...

Mfg

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Schließlich müsste doch das Vermächtnis aus dem Nachlass meiner Mutter zu zahlen sein, oder?

Das sehe ich auch so.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich sehe das genau so wie hh. Deine Mutter konnte nur über ihr eigenes Vermögen testieren, nicht aber über das Deine. Wenn Sie Deinem Bruder etwas vererbt hat, dann muss das nur aus ihrem Erbe gedeckt werden. Wenn Sie keine 25000 € hinterlassen hat, dann bekommt der Bruder keine.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Vieen Dank für Eure Antworten!
Das beruhigt mich jetzt und ich kann das Wochenende beruhigter genießen.
Schönes WE!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen!
Was mich aber trotzdem stutzig macht:
Ich habe den Erbvertrag nochmal gelesen und auch das Testament. Ich habe in meinem ersten Beitrag alles vollständig und richtig aufgeschrieben. Hat denn der beurkundende Notar da einen Fehler gemacht (Falschberatug) oder ist er auf die wohl falschen Angaben meiner Mutter "reingefallen"?
Meine Mutter hat in dem Erbvertrag keine eigenen Verfügungen mangels Vermögen getroffen, sondern als Ehefrau nur den Verfügungen meines Vaters zugestimmt - auch im Hinblick auf die Vorerbschaft (definitiv nicht befreit).
In dem Testament steht wörtlich:
... Hinweis auf den Erbvertrag ... "Dieser Umstand hindert mich jeodch nicht daran, geringfügig und damit unwesentlich über mein Vermögen schon jetzt zu verfügen, da ja der Kern meines Vermögens, welches ich von meinem Verstorbenen Ehemann geerbt habe, unangetastet dem Vertagserben (mir) verbleibt, nämlich unser bzw. jetzt mein Hausgrundstück in ..." ... "Ich halte es daher für richtig, dass ich meinem Sohn (Bruder) jetzt ein Bervermächtnis in Höhe von 25.000 € ausbringe, welches ... (ich) nach meinem Ableben zu erfüllen hat."
Wie kommt der Notar darauf, dass meine Mutter mir das Haus vererbt? Als eingetragener Nacherbe ist das doch völlig falsch, oder bin ich da jetzt schief gewickelt?
Meine Mutter hat ja sicherlich die Gebühren nach dem Wert des Autos, des Schmuckes und dieser 25.000,00 € abgerechnet ... :???:

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmal!
Irgendwie ist grad meine neue Frage verloren gegangen ... also nochmal:
Heute ging mir vom Nachlaßgericht ein Nachlasswertfragebogen zu.
Muss ich nun das Grundstück dort angeben? Meine Mutter war ja nicht befreite Vorerbin nach meinem Vater (Erblasser), ich bin ja eingetragener Nacherbe ????
Was ist mit dem Wert des Vermächtnisses?
Muss ich die nicht vorhandenen 25.000 € trotzdem angeben???
Der mit 10.000 € wert angegebene Schmuck ist max. 2.500 € wert ... was tue ich hier?
Der Wagen, der im Vermächtnis 2005 mit 7.000 € angegeben wurde, wurde heute von meinem Bruder für 4.500 € verkauft. Was gebe ich hier an?
Bin völlig überfordert ... :bang:
Für etwas Aufklärung wäre ich dankbar?
Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Niemand eine Idee?
Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

:???:
Ist hier wohl völlig untergegangen ... Nochmal meine Frage: Was soll ich nun angeben?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

...2001 ist mein Vater verstorben und meine Mutter wurde als nicht befreite (!) Vorerbin Eigentümerin des Hausgrundstücks. Für mich wurde ein Nacherbenvermerk ins Grundbuch eingetragen...
Somit bis du nicht Allerbe deines Vaters, sondern nur "Nacherbe".

...Wie kommt der Notar darauf, dass meine Mutter mir das Haus vererbt? Als eingetragener Nacherbe ist das doch völlig falsch, oder bin ich da jetzt schief gewickelt?...
Die Mutter ist Eigentümerin des Hauses auch wenn du das Haus nach ihrem Tod "erbst".



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#9
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

...Da der Notar die Vermögensverhältnisse der Mutter wohl nicht kannte und sicher nach wohl weit mehr als 4 Jahren auch den Erbvertrag nicht mehr im Kopf hatte, schreibt er die Wünsche des Testierenden eben so auf, wie dieser es möchte...
Das sehe ich anders! Ein Notar setzt nicht mal so ein Testament auf wie es den Wünschen des Testierers entspricht.
Er hat mit Sicherheit den Erbvertrag herangezogen (zumal er dort beurkundet wurde) und dessen Inhalt bei der Erstellung des Testaments berücksichtigt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Alles sehr verzwickt ...
Beim Nachlassgericht habe ich nun das Grundstück angegeben ohne Wert sondern mit dem Vermerk "Erblasser war nur Vorerbe" ...
Mal sehen, was da so kommt.
Finde es ohnehin merkwürdig, dass ich, der nur als "Erfüller" oder "Abstauber der Nation" im Testament hingestellt wurde, derjenige bin, der beim Nachlassgericht als Ansprechpartner gelte ... Nach dem Erbvertrag mag das ja auch so sein aber nach dem Testament habe ich eigentlich nur einen gesetzlichen Erbanspruch auf ... nach Abzug aller Kosten ... Schulden ... (die wir aus familiären Gründen aber nicht ausschlagen)

Der Notar hat tatsächlich den Erbvertrag wohl beigezogen allerdings nicht bis zum Ende durchgelesen, weil im letzten Absatz vor der Unterschriftenklausen steht, dass meine Mutter ausdrücklich nochmal darauf hinweist, hier keine letztwilligen Verfügungen treffen zu wollen, da sie über kein Vermögen verfügt. Darum dürfte ich auch wohl nicht der Vertragserbe meiner Mutter sein, wie der Notar es im Vermächtnis aufgeschrieben hat ... Darüber hat sich bereits am Telefon der Rechtspfleger des AGs gewundert - der hat´s auch erst nach meinem Hinweis "gefunden" ...

Leute gibt´s ...

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