Vorauserbe, Schenkung, Ausgleich

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cyracus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorauserbe, Schenkung, Ausgleich

Angenommen Erblasser stirbt 2009 (also vor Gesetzesreform), und gemäß Testament erben Kinder A und B zu gleichen Teilen.

Um bei Familiengründung von A ein neu zu bauendes Haus mitzufinanzieren, bekam A vom Erblasser 100.000 Euro als Vorauserbe.

Drei Wochen vor dem Tod des Erblassers erhält A vom Erblasser 50.000 Euro geschenkt, das A auf einem von A neu eingerichteten Konto anlegt.

Nach dem Tod des Erblassers sind 60.000 Euro Barmittel auf des Erblassers Konten, das ja nun B zusteht.

Kann B von A als Ausgleich Geld herausverlangen, und wenn ja wieviel?

Jetzt schon vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

B muss mindestens den Pflichtteil erhalten. Sofern der Erblasser nicht (mehr) verheiratet war, sind das 25%.

25% von 210.000€ sind 55.000€, somit hat B durch das Erbe in Höhe von 60.000€ mehr als den Pflichtteil erhalten und daher keine weiteren Ansprüche.

Es ist übrigens noch nicht einmal offensichtlich, dass dem B der gesamte Nachlass in Höhe von 60.000€ zusteht. Vielmehr könnte es je nach genauen Umständen sein, dass hier A noch Ansprüche hat.

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-- Editiert am 04.01.2011 10:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cyracus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab ein Berliner Testament, Erblasser ist Zweitversterbender und A und B sind die einzigen Kinder.

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Vielleicht hilft Dir das Nachstehende etwas weiter.

Die Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers an die Abkömmlinge auf den Erbanteil richtet sich nach § 2050 BGB . Danach müssen sich die Abkömmlinge bestimmte Zuwendungen anrechnen lassen. Zuwendungen im Sinne des § 2050 BGB werden wie folgt definiert:

Die Zuwendung muss zu einer Verringerung des Nachlasses der übrigen Miterben führen.Es ist daher zu prüfen, ob mit der Gewährung des Vorteils zugleich eine Minderung des späteren Nachlasses verbunden ist.

-- Editiert am 04.01.2011 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cyracus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hh und Annaminna vielen Dank - und einen schönen Tag.

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