Vom Anwalt falsch beraten

15. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Vom Anwalt falsch beraten

@all
Ich habe folgendes Problem.
Nach dem Tod unserer Mutter traten zwischen mir und meinen Geschwistern schwere Disharmonien auf.Und zwar nicht wegen dem Erbe,wie man vielleicht glauben könnte,sondern eigentlich über das Ableben meiner Mutter.
Da mir da einiges unklar war,habe ich einen Anwalt konsultiert.
Ich wollte wissen,ob ich eine Anzeige machen sollte.
Er riet mir ab"ich könnte ja doch nichts beweisen".
Schon da, habe ich mich gefragt,warum ich etwas beweisen muss,ich dachte immer,dafür wäre die Staatsanwaltschaft
zuständig.
Ich denke,wenn sich die Beweise bestätigt hätten,wären meine Geschwister erbunwürdig gewesen.
Wenn nicht,hätte ich wenigstens meine Pflicht erfüllt.
Um etwas anderes ging es mir garnicht,den wenn meine Geschwister erbunwürdig gewesen,hätte ich ja nicht automatisch ihr Erbe bekommen.
Da wir eine Erbengemeinschaft waren,riet er mir,nicht in die Auflösung einzuwilligen,bis meine Geschwister die Konten offengelegt hätten.
Da meine Geschwister äußerst agressiv reagierten und mit Klage drohten ruderte ich zurück und sagte meinem Anwalt,ich wolle das Testament erfüllen.
Er hielt mich zurück und meinte,die drohen nur und würden schon noch einsichtig werden.
Auch auf meine Frage: Ob ich den Recht dazu hätte,sagte er nur:natürlich hätte ich das.
Es kam, wie es kommen musste,es wurde Klage eingereicht.
Den Prozess hab ich verloren,weil ich nämlich kein Recht dazu hatte,das Erbe zurückzuhalten und kein Recht auf Einsicht der Konten.
Natürlich bin ich stinksauer und würde gerne in Berufung gehen.
Meine Frage ist allerdings:Würde sich das lohnen?
Aus meiner Sicht bin ich mir keine Schuld bewußt,ich habe genauso gehandelt,wie es mir mein Anwalt geraten hat und frage mich,wie er mir Dinge anraten kann,die gar nicht rechtens sind.
Was würdet Ihr mir raten?




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-- Editiert nixda00 am 15.04.2012 13:31

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Diese Fragestellung ist hier im Forum kaum zu beantworten, da wir keinen detaillierten Einblick in den Fall hat.

Z.B. ist die Verweigerung der Erbauseinandersetzung etwas anderes als die Zurückhaltung des Erbes. Das erstere hat Dir der Anwalt geraten und das letztere hast Du daraus gemacht. An dem Punkt kann ich. z.B. keine Fehlberatung erkennen.

Auch im Hinblick auf eine Anzeige kann ich keine Fehlberatung erkennen. Bei einer Anzeige muss man tatsächlich schon mehr vorbringen als nur die bloße Behauptung einer Straftat.

Warum kein Einsichtsrecht in die Konten gewährt wurde, ist mir unklar. Es wird dabei nicht klar, was genau Du gefordert hast und mit welcher Begründung das Einsichtsrecht vom Gericht abgelehnt wurde.

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#2
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

----Z.B. ist die Verweigerung der Erbauseinandersetzung etwas anderes als die Zurückhaltung des Erbes. Das erstere hat Dir der Anwalt geraten und das letztere hast Du daraus gemacht---
Wo liegt den der Unterschied?
Er hat mir gesagt,die Auflösung des Vermächtnisses nicht zu unterschreiben.
Das habe ich getan und dafür bin ich verurteilt worden.
Wenn eine Partei die Auflösung wünscht,hat die andere dem zuzustimmen.So sieh es das Gesetzt.Und das hätte er als Jurist wissen müssen.
Genauso die Sache mit den Einsichten der Konten.
Ich habe kein Anrecht darauf und das muss er auch gewußt haben.(es geht hier um Einsichten, vor dem Tod unserer Mutter)

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-- Editiert nixda00 am 16.04.2012 09:07

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