Vermögensübersicht für Nachlassgericht weicht stark ab von aktueller Vermögensübersicht?

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermögensübersicht für Nachlassgericht weicht stark ab von aktueller Vermögensübersicht?

Kann man beim Nachlassgericht eine Kopie der damaligen Vermögensübersicht die der Betreuer der auch Miterbe ist erstellen müsste als der betreute verstorben ist ?

Denn in der jetzigen Vermögensübersicht die ca 2 Jahre nach dem Tod des betreuten für die Erbauseinandersetzung erstellt wurde fehlen manche Konten die damals angegeben wurden gänzlich und auch fehlt viel Geld...

Was kann man tun, muss derjenige nicht mal ansatzweise nachweisen was mit dem Geld passiert ist.

Wie klärt man sowas ohne Streit und Unterstellungen, kann der Anwalt der die Erbauseinandersetzung regelt da nicht helfen ?

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Siggi hat Pause

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1 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Beim Nachlassgericht ist nicht zwingend eine Vermögensübersicht vorhanden, da das Nachlassgericht die Werte nur zur Kostenberechnung braucht. Wurde kein Erbschein o.ä- beantragt, gibt es dort keine Vermögensaufstellung.
Als Miterbe kann man aber Einsicht in die Betreuungsakte beantragen.
Was danach mit dem Vermögen passiert ist, ergibt sich daraus nicht. Dazu muss der "sorgende" Miterbe Auskunft geben.

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