Vererben - Haus an Kinder, Frau soll Wohnrecht erhalten - wie vorgehen?

16. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hausmann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Vererben - Haus an Kinder, Frau soll Wohnrecht erhalten - wie vorgehen?

Guten Tag, ich bin seit 36 Jahren verheiratet und möchte meinen beiden Kindern mein Anwesen nach meinem Tod zu gleichen Teilen vererben. Meine Frau sollte nach mir bis zu Ihrem Tod ein unentgeltliches und uneingeschränktes Wohnrecht in dem gesamten Haus auf Lebzeit erhalten und über die Mieteinnahmen bei einer eventueller späteren Alten-oder Pflegeheimunterbringung verfügen können.Meine Kinder dürften nach der Überschreibung und bis zum Tode meiner Frau das Anwesen weder verkaufen noch durch irgendwelche Hypotheken oder als Sicherung Ihrerseits belasten. Kann man das Testament privat so gestalten oder braucht man einen Notar wegen Pflichten und Rechte.
Vielen Dank
mfG
Hausmann


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"Joe"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Da sie auf jeden Fall diese Sachen grundbuchrechtlich absichern sollten, benötigen sie auf jeden Fall einen Notar. In Frage kommt lebenslanges Wohnrecht mit Zustimmung bei Belastungen oder Nießbrauch. Da sie ja ihrer Frau Ärger ersparen wollen, ist ein Notar für die fachgerechte Beratung unausweichlich.
Eine andere Möglichkeit ist ein Berliner Testament, auch hier benötigen sie Beratung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ich würde in diesem Fall die Erstellung eines notariellen Erbvertrages empfehlen.

Man kann das Testament zwar prinzipiell auch privat so gestalten, läuft aber schnell Gefahr, fehlerhafte Formulierungen zu wählen, die dann zu einem anderen als dem gewünschten Ergebnis führen.

Außerdem handelt es sich um eine Enterbung der Ehefrau. Diese hat jedoch einen Pflichtteilsanspruch. Bei einem Testament könnte Deine Frau sich nach Deinem Tod überlegen, den Pflichtteil zu nehmen, was ebenfalls völlig andere Ergebnisse, als die gewünschte Erbfolge nach sich zieht.

Wenn die Ehefrau den Erbvertrag mitunterschrieben hat, dann geht das nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hausmann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Silke,
hallo "hh"
erstmal schönen Dank für Eure Antwort.
Enterbung meiner Frau (hört sich ja schrecklich an) will ich Sie ja auf keinen Fall und niemals.
Wir hatten das schon mal besprochen und meine Frau meinte:von unseren Kindern möchte und verlangt Sie keinen Pflichtteil. Was Sie möchte,habe ich in dem Forum erläutert.
Einfach Sicherheit in Ihrem Alter, falls mir mal etwas zustossen sollte.Warum ich das schreibe: In meiner Nachbarschaft ist ein Fall eingetreten in dem das Elternhaus als Sicherheit für einen Immobielienkauf des Sohnes herhalten mußte! Jetzt ist die Immo weg und das Elternhaus wird versteigert! Ist dumm gelaufen und hat bei mir so einige Gedanken ausgelöst.
Ich wollte halt die ganze Erbangelegenheit auf einfache und einmaliger Weise (Notar u. Kosten) regeln,da wir uns alle einig wären.
mfG
Joe


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Enterbung meiner Frau (hört sich ja schrecklich an) will ich Sie ja auf keinen Fall und niemals.


Ich habe mir schon gedacht, dass Deine Frau damit einverstanden ist. Rechtlich gesehen ist das aber eine Enterbung.

Damit für die gewollte Erbfolge auch die notwendige Rechtssicherheit entsteht, ist in diesem Fall ein Erbvertrag angebracht.

Bei einem einfachen Testament musst Du das Vertrauen in Deine Frau haben, dass sie auch noch nach Deinem Tod zu ihren Aussagen steht. Mündliche Aussagen zählen im Zweifel nämlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hausmann
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo "hh"
danke für die nochmalige Antwort.
Wir werden einen Erbvertrag beim Notar errichten
mfG
Hausmann

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