Hallo.
Ich hätte da einmal eine Frage.
Ist eine maschinell geschriebene testamentarische Willensbekundung auch dann rechtlich unwirksam,
wenn der Titel "Vereinbarung und Testament" lautet, inhaltlich eine Vorerbe - Nacherbe Konstellation formuliert wird
und abschliessend ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass von einer notariellen bzw. handschriftlichen Ausfertigung abgesehen wurde,
weil alle betroffenen Personen diese Vereinbarung mit Testament so wollten und einverstanden sind ?
Gibt es in diesem Kontext tatsächlich keine Gestaltungsausnahme, denn eine derart gestaltete Verfügung
wurde innerhalb eines juristischen Streits über einen Zugewinnausgleich von einer Anwaltsszietät als Beweismittel vorgelegt ?
Gruss
Ralf von der L
Vereinbarung und Testament unwirksam ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein oder von ....ich glaube ....zwei Zeugen unterschrieben sein, die nicht von dem Testament profitieren.
So, wie du das beschrieben hast, geht es meines Wissens nach nicht.
deas Testament muss vom Toten unterschrieben sein. Sonst ist es ungültig.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Als Testament
ist ein maschinenschriftlicher Text ohne jede Ausnahme ungültig. Ein Testament muß vollständig von Hand geschrieben und anschließend vom Verfasser unterschrieben sein (die Geschichte mit den zwei Zeugen ist im übrigen falsch).
Allerdings steht es den Hinterbliebenen frei, sich freiwillig(!) an eine an sich ungültige Vereinbarung zu halten.
Als sonstige Vereinbarung
könnte ein maschinenschriftlicher Text durchaus rechtswirksam sein, bloß kommt es darauf an, um was es da in einzelnen geht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten