Vereinbarung und Testament unwirksam ?

20. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ralf von der L
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung und Testament unwirksam ?

Hallo.
Ich hätte da einmal eine Frage.

Ist eine maschinell geschriebene testamentarische Willensbekundung auch dann rechtlich unwirksam,
wenn der Titel "Vereinbarung und Testament" lautet, inhaltlich eine Vorerbe - Nacherbe Konstellation formuliert wird
und abschliessend ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass von einer notariellen bzw. handschriftlichen Ausfertigung abgesehen wurde,
weil alle betroffenen Personen diese Vereinbarung mit Testament so wollten und einverstanden sind ?

Gibt es in diesem Kontext tatsächlich keine Gestaltungsausnahme, denn eine derart gestaltete Verfügung
wurde innerhalb eines juristischen Streits über einen Zugewinnausgleich von einer Anwaltsszietät als Beweismittel vorgelegt ?

Gruss
Ralf von der L

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andi1965F
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein oder von ....ich glaube ....zwei Zeugen unterschrieben sein, die nicht von dem Testament profitieren.

So, wie du das beschrieben hast, geht es meines Wissens nach nicht.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

deas Testament muss vom Toten unterschrieben sein. Sonst ist es ungültig.

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Als Testament ist ein maschinenschriftlicher Text ohne jede Ausnahme ungültig. Ein Testament muß vollständig von Hand geschrieben und anschließend vom Verfasser unterschrieben sein (die Geschichte mit den zwei Zeugen ist im übrigen falsch).

Allerdings steht es den Hinterbliebenen frei, sich freiwillig(!) an eine an sich ungültige Vereinbarung zu halten.

Als sonstige Vereinbarung könnte ein maschinenschriftlicher Text durchaus rechtswirksam sein, bloß kommt es darauf an, um was es da in einzelnen geht.

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