Vefahren um den Pflichtanteil

21. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ollek Popolek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vefahren um den Pflichtanteil

Hallo,
Mein Vater ist gestorben und hat meine Schwester und mich enterbt. Die begünstigte, des Testamentes, ist seine zweite Frau. Da nun der Anwalt der Frau sagt, dass das Vermögen nur der Frau gehörte(beide hatten aber gemainsames Konto etc.) wird es wahrscheinlich zum Prozess kommen. Daher meine Frage: Wer müsste denn nun die Verfahrenskosten tragen ?
Mfg
Ollek

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Ollek,

die Gerichtskosten zahlt der, der klagt. Wenn Du also etwa den Pflichtteil einklagen möchtest, musst Du auch erstmal die Gerichtskosten (abhängig von der Höhe der eingeklagten Summe) einzahlen. Deinen Anwalt zahlst Du auch erstmal selbst.

Nach dem Prozess kommt es darauf wer gewinnt - solltes Du in voller Höhe gewinnen, dann trägt Deine Gegnerin sowohl die Gerichtskosten als auch Deine Anwaltskosten. Gewinnst Du nur zum Teil, werden die Verfahrenskosten gequotelt. Solltest Du verlieren, dann trägst Du auch noch die Kosten des Anwalts der gegnerischen Seite.

Solltest Du die Kosten scheuen, sei Dir gesagt, dass es Prozesskostenhilfe geben kann - unter bestimmten Voraussetzungen.

Hoffe etwas geholfen zu haben.
Gruß
MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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