Hallo,mein Vater mit dem ich so gut wie kein Kontakt habe möchte aufeinmal einen Vatertest nach 41 Jahren mit mir machen lassen.War natürlich zutiefst geschockt weil ich ihm total ähnlich bin,egal.Ich habe zugestimmt und letzte Woche eine Speichelprobe mit ihm gemacht,er hatte so einen Test von der Apotheke.Er hat es dann mitgenommen aber ich trau ihm nicht.Ich kann nachts nicht mehr schlafen weil mich es total beschäftigt.Ich weiss das er ein kleines Vermögen hat und ich denke er will mich da raus haben.Ich habe so ein ungutes Gefühl das er den Test fälscht,er muss ja nur ne andere Speicheprobe abgeben.Es waren ja 4 Tester im Paket dabei.Kann er mich um mein Erbe bringen.Wie soll ich mich verhalten.Soweit ich weiss bin ich das einzigste Kind,er hat den Jungen von seiner Freundin miterzogen 20 Jahre lang den er natürlich mehr als sein Kind ansieht.Jetzt hab ich das ungute Gefühl das er es ihm vermachen will.Jetzt warte ich erst mal ab auf das Ergebnis.
Gruss Heidelberg
Vaterschaftstest-Enterben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nun mal tief Luft holen und durchatmen! Aufgrund eines (evtl. gefälschten) Vaterschaftstestest kann dein Vater dich nich teinfach 'enterben'. Ich vermute mal, dass du ehelich gebohren wurdest? Da dein Vater dann in deinen ersten zwei Lebensjahren nicht die Vaterschaft angezweifelt hat, hat er m.E. keine Möglichkeit die ganz aus dem Erbe 'rauszukicken'. Er kann dich natürlich auf deinen Pflichtteil setzen (testamentarisch). Das könnte er aber auch ohne Vaterschaftstest.
Selbst wenn du nicht ehelich gebohren wurdest, er aber als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wurde und er die Vaterschaft nicht abgestritten hat, kann er dich nicht einfach enterben. Eine Enterbung wäre nur bei groben Undank möglich (wenn du also versuchen solltest ihn um sein Leben zu bringen).
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"Scientia potentia est."
Ein Test allein bringt gar nichts, dein Vater müsste erst gerichtlich die Vaterschaft anfechten.
Also, zurücklehnen und abwarten, ob da etwas vom Gericht kommt.
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Ich schließe mich an. Erst mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage könnte ds Verwandtschaftsverhältnis erlöschen. Die ist aber für Deinen Vater wahrscheinlich gar nicht mehr möglich.
Ein privater Test führt zu keinen rechtlichen Folgen. Er kann allenfalls die bestehenden persönlichen Zweifel an der Vaterschaft bestätigen oder ausräumen.
Enterben kann Dein Vater Dich auch so, einfach per Testament und ganz ohne Begründung. Dir steht dann allerdings ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu, solange er als Dein Vater in Deiner Geburtsurkunde steht.
Deine Sorgen sind daher aus meiner Sicht unberechtigt.
Hallo,danke für eure Antworten.Hab ich mir unnötig Sorgen gemacht.
Gruss Heidelberg
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