Hallo zusammen,
Person A hatte nie Kontakt zu seinem Vater. In Erwachsenenalter macht er sich auf die Suche und findet nach einiger Recherche den Wohnort und Adresse heraus. Er erfährt dann, daß der Vater bereits vor 4 Jahren verstorben ist und ein weiteres Kind dieses Vaters wohl alles geerbt hat (Haus + Bargeld). Dies erfährt er von den jetzigen Besitzern des Hauses.
Person A wurde nie über den Tod von Behörden o.ä. informiert.
Hat Person A Anspruch auf einen Teil des Erbes? Und falls ja, wie kann er die Höhe des ursprünglichen Erbes in Erfahrung bringen und seinen Anspruch durchsetzen?
Vielen Dank.
Vater vor 4 Jahren verstorben, Erbteil f. Sohn?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wann ist A geboren? Wurde die Vaterschaft anerkannt?
-- Editiert am 15.07.2011 18:58
Hallo,
A ist 1977 in der DDR geboren. Vaterschaft wurde anerkannt.
Das Dumme weiterhin ist, das die Mutter von A vor 2 Monaten umgezogen ist und sämtliche alte Unterlagen vernichtet hat. U.a. Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltstitel bzw. Unterhaltsurkunde und A im Moment auch nicht nachweisen kann, das der verstorbene sein Vater war.
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A hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (abhängig welche weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind).
A kann vom Erben die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern, ggf. müsste ein RA eingeschaltet werden.
Die Vaterschaft müsste natürlich nachgewiesen werden (Geburtsurkunde?).
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Vielen Dank.
Nein, in der Geburtsurkunde ist leider nichts eingetragen. Aber ich denke, das man sicher über das Jugendamt an die alten Unterlagen kommt.
Braucht man einen Erbschein im Vorfeld oder wäre das nächste, den bisherigen Erben anzuschreiben und um ein Nachlassverzeichnis zu bitten?
Danke.
#Braucht man einen Erbschein im Vorfeld oder wäre das nächste, den bisherigen Erben anzuschreiben und um ein Nachlassverzeichnis zu bitten?#
Da du kein Erbe bist, brauchst und erhält du auch keinen Erbschein.
Du müsstest die Erben anschreiben (wenn du die Vaterschaft nachweisen kannst). Die Erben werden nicht gerade begeistert sein und nicht unbedingt "kooperien".
Das Wichtigste wäre aber zunächst der Nachweis der Vaterschaft.
-- Editiert am 15.07.2011 21:31
Vielen Dank erstmal für die bsiherigen Antworten.
quote:
Zunächst müsste erst mal geprüft werden, ob der Erblasser überhaupt ein Testament hinterlassen hat, welches den TE von der Erbfolge ausschließt.
Ggf. war er den anderen Erben ja lediglich nicht bekannt.
Würde das etwas an dem bisherigen geschriebenen ändern?
Wenn sich keine Besonderheiten aus DDR-Recht ergeben und sie nicht testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen wurden, dann sind sie Erbe geworden.
Schreiben Sie Ihren Halbbruder an und bitten um Auskunft, ob ein Testament vorliegt und um Aufstellung eines Nachlassverzeichnbisses.
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