Vater vor 2,5 Jahren verstorben, kein Erbe erhalten

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Crenshaw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater vor 2,5 Jahren verstorben, kein Erbe erhalten

Hallo, ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet mit der Hoffnung dass mir hier jemand helfen kann. Ich bin Student und habe deswegen nicht viel Geld übrig um einen Anwalt zu besuchen.
Also ich bin in der folgenden Situation: Mein Vater ist vor 2,5 Jahren verstorben und als es um die Frage nach dem Erbe ging hat sich meine Stiefmutter geweigert dadrüber zu reden. Ich habe auch einen Anwalt damals mit meiner Schwester besucht, dieser meinte allerdings nur dass man abwarten sollte. Nach der ganzen Zeit jetzt haben wir nur einen Teil des Bausparvertrages geerbt. Allerdings frage ich mich ob das wirklich alles ist was mir zusteht. Ich hatte nicht sehr viel Kontakt mit meinem Vater in den letzten Jahren da er weit weg wohnt, aber ich weiß dass er ein Auto hatte zum Beispiel. Sollte dies nicht verkauft werden und der Erlös unter den Erben aufgeteilt?
Meine Frage ist jetzt wie ich am besten vorgehen sollte, sollte ich mich erneut an einen Anwalt wenden? Oder stimmt es dass ich nichts weiter tun sollte? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Crenshaw):
Mein Vater ist vor 2,5 Jahren verstorben und als es um die Frage nach dem Erbe ging hat sich meine Stiefmutter geweigert dadrüber zu reden. Ich habe auch einen Anwalt damals mit meiner Schwester besucht, dieser meinte allerdings nur dass man abwarten sollte. Nach der ganzen Zeit jetzt haben wir nur einen Teil des Bausparvertrages geerbt. Allerdings frage ich mich ob das wirklich alles ist was mir zusteht. Ich hatte nicht sehr viel Kontakt mit meinem Vater in den letzten Jahren da er weit weg wohnt, aber ich weiß dass er ein Auto hatte zum Beispiel. Sollte dies nicht verkauft werden und der Erlös unter den Erben aufgeteilt?
Meine Frage ist jetzt wie ich am besten vorgehen sollte, sollte ich mich erneut an einen Anwalt wenden? Oder stimmt es dass ich nichts weiter tun sollte? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Auf keinen Fall mehr abwarten, je nachdem, wie euer Status ist, laufen Fristen, für den Pflichtteil 3 Jahre, andere Fristen weiß ich nicht.
Wenn kein Testament, Erbvertrag oder sonst eine "Verfügung von Todes wegen" vorlag, müsstet ihr als Kinder zusammen mit der Gattin Erben geworden sein, gesetzliche Erben. Damit erbt ihr an allem einen Anteil, das kann ein Erbe allein eigentlich garnicht verkaufen, ihr erbt aber auch die Pflichten, sowas wie Bestattungskosten, Schulden oder einfach sich drum kümmern, dass alle Verpflichtungen des Erblassers erfüllt werden. Man wird von keiner offiziellen Stelle, Amt oder so informiert.
Solltet ihr per Testament nicht Erbe (Rechtsnachfolger des Erblassers) geworden sein, aber was vermacht (Volksmund: vererbt) bekommen haben, müsst ihr das beim Erben einfordern.
Solltet Ihr per Testament vom Erbe ausgeschlossen worden sein, hättet ihr Pflichtteilsansprüche, das wäre die Hälfte dessen, was Euch als gesetzliches Erbteil zusteht, aber in Geld, nicht an der Sache selbst. Diese Anprüche müsstet ihr beim Erben geltend machen. Dieser Pflichtteilsanspruch entsteht auch, wenn ihr "zuwenig" vermacht bekommen habt, also beispielsweise "nur" den Bausparvertrag in Höhe von 10.000 obwohl Werte in Höhe von 100.000 vorhanden waren.
Wenn es ein Testament gab, hättet ihr vom Nachlassgericht angeschrieben werden müssen, sowas kann aber auch mal vergessen gehen.
Also würde ich als erstes mal beim Nachlassgericht anfragen, ob ein Testament vorlag und ob jemand, bzw. wer einen Erbschein beantragt hat, zuständig ist das, wo Euer Vater zuletzt gewohnt hat.
Als weiteres erstes würde ich die Gattin auffordern Auskunft zu erteilen, Auskunft, ob ein Testament vorlag, ob sie einen Erbschein beantragt hat und was an Nachlass vorhanden war. Hierzu zählt auch das Auto, Schmuck, Bankguthaben etc, aber auch der Kreditvertrag fürs Auto, den Fernseher. Wenn sie Erbin ist, ist sie verpflichtet Euch die Auskunft zu geben.
Ob ihr euch über irgendsowas streiten wollt, müsst ihr selber wissen, vielleicht war so wenig Nachlass vorhanden, dass es mit dem Anteil Bausparvertrag abgegolten ist.
Zitat:
aus https://www.kanzlei-mohr.de/gebuehren.html
Gebühr für eine erste Beratung ist der Höhe nach begrenzt
Für eine Erstberatung ist eine Höchstgebühr von max. 190,00 € netto und für eine Mehrfachberatung eine Gebühr von max. 250,00 € netto gesetzlich festgeschrieben. Diese Gebühren darf der Rechtsanwalt nicht überschreiten, jedoch kann er nach billigem Ermessen diesen Betrag unterschreiten.

viel Geld für einen Studenten, aber immerhin überschaubar, bei uns hat die Rechstschutz das bezahlt.
Der berät aber "nur", tätig werden, ein Schreiben aufsetzten, ist da nicht mit drin


-- Editiert von Patience! am 04.07.2018 10:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Wenn es ein Testament gab, hättet ihr vom Nachlassgericht angeschrieben werden müssen Um so besser - dann gab es vermutlich keins und es gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn ich mal unterstelle, daß Ihr Vater nur diese 2 Kinder hat (also Sie und Ihre Schwester), sollten Sie und die Schwester je 25 % erben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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