Vater verstorben Schwester bezieht einfach d. Haus

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
steve_o
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben Schwester bezieht einfach d. Haus

Guten Tag an alle Leser,

mein Vater ist vor einem halben Jahr verstorben. Mutter bewohnt die obere Etage des Hauses.
Meine Schwester ist vor einiger Zeit einfach mal ins Haus gezogen. Da Ihr die unteres Aufteilung des Hauses zu klein war, läßt sie jetzt auch noch total um und anbauen. Meiner Mutter ist alles egal. Jetzt meine Frage:
Darf Sie ohne meine Zustimmung ins Haus ziehen und einfach anbauen?
Ich Frage, weil ich auch gerne ins Haus gezogen wäre. Aber ohne den ganzen Anbau.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Erste Frage wie immer: gibt es ein Testament? Wer ist Erbe?

wirdwerden

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#2
 Von 
steve_o
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es existiert kein Testament. Erben sind Mutti, ich und meine Schwester.


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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ihr bildet also eine Erbengemeinschaft und dürft nur gemeinsam übers Erbe verfügen:§ 2038 BGB .
Konkret steht auch in § 2033 BGB , Absatz 2: "Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen".
Deine Schwester darf also nicht einziehen, ihr müsst euch gemeinsam einigen. auch eine 3/4 - Mehrheit von Schwester und Mutter reicht nicht aus.

Gemäß § 2042 BGB kannst du, genauso wie die anderen Erben, eine Auseinandersetzung des Erbes verlangen. Es ist eigentlich auch das Hauptziel einer Erbengemeinschaft, sich aufzulösen, das Erbe also aufzuteilen und zu verwerten.
Zur Not wird das Haus versteigert, wenn du drauf bestehst.

Wie ihr jetzt konkret klärt, wer mit einziehen darf, ist natürlich eure Sache. Es klingt so, als ob mindestens mal einer ausgezahlt werden müßte.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Vielleicht ist Deiner Schwester nicht so ganz klar, dass ihr von den Umbaumaßnahmen, die sie bezahlt, nur 1/8 gehören. Du solltest Dich daher bei Deiner Schwester schon mal für die großzügige Erhöhung des Wertes Deines Erbanteils bedanken ;)

Außerdem dürfte ihr nicht klar sein, dass Du jederzeit die Zwangsversteigerung des Hauses verlangen kannst.

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#5
 Von 
steve_o
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor den Umbaumaßnamen gab es unter uns drein und Notar eine Erbscheinverhandlung, wo der Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbfalls Summe X festgelegt wurde.
Geht man zum festgelegten Zeitpunkt aus oder jetzigen?
Auszahlen möchte Sie mich erst einmal nicht (wäre auch mit einer kleinen Rate zufrieden), da ihr die Renovierungskosten angeblich richtig Geld kosten.
Eine Zwangsversteigerung würde damit auch meine Mutti bestrafen.

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#6
 Von 
guest-12312.09.2010 18:38:00
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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