Vater verstorben, Mutter Dement Wohnung gekündigt

27. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Vater verstorben, Mutter Dement Wohnung gekündigt

Hallo Ihr lieben helfenden,

ich habe ein sehr großes problem und zwar fogendes, mein Vater ist vor 3 Jahren verstorben, und meine Mama ist seit über 3 jahren an Dement erkrankt. Da ich Krankenschwester bin und ich eh meine eigene Wohnung im Elternhaus habe, war es für mich eine selbstverständlichkeit das ich mich um meine Mutter kümmere und Sie pfege und auch versorge. Doch nun nach ca 3 Jahren pflege meinerseits haben meine geschwister besonders meine Schwester die auch die Vormundschaft für meine Mama hat sich dazu entschlossen meine Mama in ein Heim für Dementkranke einzuweisen, dies ist auch mitlerweile geschehen. Jetzt habe ich kurz vor Wheinachten ein Schreiben von meiner Schwester erhalten in dem Sie mir meine Wohnung im elternhaus, in der ich seit 24 Jahren lebe und immer seit den kompletten 24 Jahren bis dato Miete gezahlt habe zum 01.03.2012 wegen verkauf des hauses kündigt. Desweitere Kündigt Sie zum 01.01.2012 Strom, Wasser, Gas, Aballentsorgung die all die zeit auf meine Eltern lief, allerdings habe ich auch hier monatlich meine kosten selbst getragen. Jetzt habe ich folgende fragen und hoffe auf schnelle Hilfe.

1.) Kann meine Schwester mich so Kurzfristig aus der Wohnung Kündigen, obwohl ich seit 24 Jahren darin lebe?.

2.) Habe ich irgendwelche mehransprüche weil ich was ich auch nachweisen kann die einsigste war die fast 2 Jahre meine mama gepflegt hat wenn ja kann ich mich hier auf gesetze berufen?.

3.) Kann meine Schwester einfach die Strom, Abfall usw so kurzfristig kündigen, wenn nein worauf kann ich mich berufen?.

4.) Habe ich ein recht darauf zu erfahren welche einkünfte meine Mama zur zeit hat, da meine Schwester die ganzen einkünfte meiner Mama unter verschluss hält.

Bitte Helft mir ich weiss nicht weiter.

Viele Grüße Karin

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13 Antworten
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Hier prallen verschiedene Interessen aufeinander. Als Betreuerin der Mutter hat die Schwester die Verpflichtung, alles zu tun, damit die Heimkosten abgedeckt sind. Dazu kann auch die Veräußerung eines nicht mehr genutzten Hauses gehören. Auch würde bei einer Überprüfung nicht durchgehen, dass weiterhin Strom bezahlt wird. Für was?

Mach einen eigenen Vertrag mit dem Stromversorger, einen eigenen für die Müllabfuhr. Wo liegt da das Problem?

Und sieh zu, dass Du eine andere Wohnung bekommst, wobei ich mich hinsichtlich des Termines nicht unter Druck setzen lassen würde. Fakt ist nun mal, dass ein geräumtes Haus teurer zu verkaufen ist als ein nicht geräumtes. Das solltest Du in Deine Planung einbeziehen. Oder, Du kaufst das Haus, geht das nicht? Vermietest die Wohnung, in der Deine Mutter bisher lebte. Auch mal in der Richtung gedacht?

wirdwerden

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Na ja, erst mal solltest du nur das Mietrecht betrachten.
Du hast einen gültigen Mietvertrag, den kann die Schwester, wie schon vom Vorredner gesagt, nicht so leicht kündigen.
Erst mal beträgt die Kündigungsfrist nach so langer Zeit ohnehin mindestens 9 Monate, je nach Text des Mietvertrages sogar ein Jahr.
Aber erst mal braucht der Vermieter überhaupt einen Grund, um zu kündigen. Der bloße Verkauf des Hauses ist kein hinreichender Grund, denn das Haus kann auch vermietet verkauft werden; dann wird der neue Eigentümer eben dein Vermieter. Wenn die Kündigung schriftlich erfolgt ist, soltlest du also einfach ebenfalls schriftlich (nachweisbar!) der Kündigung widersprechen mit Hinweis auf die schon genanten BGB-Paragraphen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, ich denke mal, das ist hier problematischer. Pflegeheim, das kostet. Wenn jetzt das Haus möglichst ertragreich verkauft werden muss, um das Pflegeheim zu finanzieren, dann kann es eng werden. Über diesen Aspekt wissen wir leider noch nichts. Dann könnte es ja durchaus sein, dass die TE herangezogen wird zur Zahlung von Heimkosten. Da hätte sie sich dann mit dem Beharren auf den Fristen selbst von hinten ins Knie geschossen.

wirdwerden

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#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wann ist der Vater genau verstorben ? Wenn die 3 Kalenderjahre noch nicht abgelaufen sind, besteht womöglich noch ein Erbrecht an dem Teil des Vaters.
Auch das wäre zu überprüfen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn Du uns nicht wichtige Dinge aus dem Inhalt des Kündigungsschreibens verschwiegen hast, dann ist die Kündigung wegen mangelhafter Begründung unwirksam. Die Versorgung der Wohnung darf ebenfalls nicht eingestellt werden. Außerdem ist natürlich eine Kündigungsfrist von mindestens 9 Monaten einzuhalten.

Beides sind aber Fragen, die das Mietrecht und nicht das Erbrecht betreffen.

Dass hier eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung denkbar ist, will ich dabei nicht bestreiten. Bei so einer Kündigung stellen die Gerichte aber sehr hohe Anforderungen an das Kündigungsschreiben, die hier offensichtlich nicht erfüllt sind.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Entschuldigung, hh, Strom, den meldet doch jeder selbst an. Hier haben/hatten wir doch nur eine besondere Konstellation durch dieses Mutter/Kind-Verhältnis. Es ist doch überhaupt kein Problem für die TE, die Sachen, die sie nach Mietrecht ohnehin bezahlen muss, in Zukunft auf ihren Namen laufen zu lassen. Denn wir dürfen eines nicht vergessen: die Betreuerin der Mutter muss gegenüber dem Gericht nachweisen, dass sie alles getan hat, was in finanzieller Hinsich für die Mutter gut ist. Und welchen Sinn sollte es haben, dass die Mutter noch anteilig Strom mit zahlt?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Entschuldigung, hh, Strom, den meldet doch jeder selbst an. Hier haben/hatten wir doch nur eine besondere Konstellation durch dieses Mutter/Kind-Verhältnis. Es ist doch überhaupt kein Problem für die TE, die Sachen, die sie nach Mietrecht ohnehin bezahlen muss, in Zukunft auf ihren Namen laufen zu lassen. Denn wir dürfen eines nicht vergessen: die Betreuerin der Mutter muss gegenüber dem Gericht nachweisen, dass sie alles getan hat, was in finanzieller Hinsich für die Mutter gut ist. Und welchen Sinn sollte es haben, dass die Mutter noch anteilig Strom mit zahlt?

wirdwerden

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#9
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Es könnte aber sein, das es ein EFH ist mit nur einem Strom-, Gas-, Wasserzähler. Dann kann man nicht alleine "Strom anmelden".
Daher vielleicht die rüde Kündigung, da das Haus vielleicht mangels abgeschlossener Wohnbereiche überhaupt nicht veräusserbar ist.


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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Natürlich kann man anmelden, auch alleine. Das ist nicht Aufgabe des Eigentümers.

wirdwerden

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Natürlich kann man anmelden, auch alleine. Das ist nicht Aufgabe des Eigentümers.


Wieso ist das natürlich? Das kann man nur, wenn man einen eigenen Hauptzähler hat. Dass das im konkreten Fall so ist, bezweifle ich doch erheblich.

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-- Editiert hh am 30.12.2011 08:57

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wetten, dass sie diesen Hauptzähler anmelden kann?

wirdwerden

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