Vater stirbt, erbt neue Ehefrau alles??

11. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
meramamba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater stirbt, erbt neue Ehefrau alles??

Hallo,

meine Mutter ist vor 3 Jahren verstorben, nun hat mein Vater eine neue Ehefrau. Mein Vater besitzt ein Haus, es wurde vor etwa 15 Jahren von meinen Großeltern auf ihn überschrieben.
Falls mein Vater vor der neuen Ehefrau verstirbt, bekommt sie das ganze Haus? Oder steht uns Kindern (meinem Bruder und mir) auf alle Fälle ein Pflichtteil zu??
Die neue Ehefrau hat insgesammt 5 Kinder, alle bis auf eins allerdings schon ausgezogen, wir möchten nicht, dass diese das Haus irgendwann erben... (falls bis dahin noch irgendetwas übrig ist)

Man muss dazu sagen, dass die neue Frau meinen Vater doch ein wenig "auszunehmen" scheint und einen gewissen Einfluss auf ihn hat. Doch Liebe macht ja bekanntlich blind.



Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Falls mein Vater vor der neuen Ehefrau verstirbt, bekommt sie das ganze Haus?


Wenn Dein Vater das in einem Testament so festlegt, dann ja. Ansonsten steht der Frau 50% zu und die übrigen 50% gehen zu gleichen Teilen an die Kinder, also je 25%.

quote:
Oder steht uns Kindern (meinem Bruder und mir) auf alle Fälle ein Pflichtteil zu??


Sollte Dein Vater seine Frau testamentarisch als Alleinerbin einsetzen, dann steht Euch der Pflichtteil zu. Das wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also je 12,5%. Das ist aber kein Anspruch auf das Haus, sondern nur ein Geldzahlungsanspruch.

quote:
Die neue Ehefrau hat insgesammt 5 Kinder, alle bis auf eins allerdings schon ausgezogen, wir möchten nicht, dass diese das Haus irgendwann erben... (falls bis dahin noch irgendetwas übrig ist)


Ob und mit welchem Inhalt Euer Vater ein Testament verfasst, liegt in seinem alleinigen Ermessen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen