Vater enterben, Ehefrau schützen

5. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Anton Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Vater enterben, Ehefrau schützen

Hallo,
nehmen wir an ein Hausbesitzer heiratet, so sind im Todesfall sowohl Ehefrau als auch Eltern des Hausbesitzers Erben. Verfügt die Ehefrau nicht über erhebliche finanzielle Mittel, so könnten die Eltern den Verkauf der Immobilie erzwingen und somit die Ehefrau auf die Straße setzen. Wenn ich mich nicht irre verringert sich der Pflichtteil der Eltern selbst dann nicht, wenn der Hausbesitzer die Frau mit ins Grundbuch aufnimmt.

Nun meine Frage, welche Möglichkeiten hat ein Hausbesitzer um im Falle seines Todes das Haus für die Ehefrau zu sichern? Es geht mir nicht um ein Wohnrecht, sondern darum wie man es schafft, dass die Frau im Todesfall alleinige Besitzerin des Hauses wird. Ich habe mal gehört bei Eheleuten beginnt die 10-Jahresfrist für Schenkungen erst mit der Scheidung.

Gruß
A. Müller



-- Editiert Anton Müller am 05.03.2015 17:14

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7 Antworten
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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Es muss unterschieden werden zwischen Erbteil und Pflichtteil. Ohne Testament werden die Eltern Miteigentümer am Haus mit je 1/8 pro Elternteil.

Mit Testament werden die Eltern nicht Miteigentümer, sondern haben Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/16 des Hauswertes in bar. Der Pflichtteil kann nicht entzogen werden.

Automatisch "enterbt" werden die Eltern, wenn der Hausbesitzer ein Kind bekommt.

Als Hauswert gilt dabei immer der Verkehrswert des Hauses abzüglich Schulden.

Es wäre übrigens sehr ungewöhnlich, wenn die Frau den Pflichtteil in Höhe von 1/8 nicht über die Aufnahme eines Darlehens bezahlen kann. Die Belastung durch so ein Darlehen dürfte so niedrig sein, dass die Frau sich dann alternativ wohl auch keine Mietwohnung leisten könnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anton Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Nehmen wir an das Haus ist 120000 € wert, so wäre der Pflichtteil 15000 €, für jemanden der nicht berufstätig ist immer noch eine riesige Summe. Ggf. bekommt die Witwe die Witwenrente nur befristet, dann ist es auch schwer einen Kredit zu bekommen und damit ist wieder das Haus in Gefahr.

Wie ist das, wenn nur ein Elternteil lebt, bekommt der dann nur 1/16 oder 1/8?

Könnten die Eheleute untereinander einen Darlehensvertrag aufsetzen in dem sich der Ehemann zur Rückzahlung einer bestimmten Summe verpflichtet. Die Schulden an die Ehefrau müssten doch den Wert des Erbes mindern und ggf. den Anspruch der Eltern vollständig erlöschen lassen (natürlich wieder mit dem Risiko bei Scheidung).

In diesem Beispiel gehe ich bewusst von einem kinderlosen Haushalt aus, da es ja um den Erbanspruch der Eltern gehen soll.
Gruß
A. Müller

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist das, wenn nur ein Elternteil lebt, bekommt der dann nur 1/16 oder 1/8? <hr size=1 noshade>


Wenn der Mann Geschwister, bzw. Nichten und Neffen hat, dann ist es 1/16, sonst 1/8.

quote:<hr size=1 noshade>Könnten die Eheleute untereinander einen Darlehensvertrag aufsetzen in dem sich der Ehemann zur Rückzahlung einer bestimmten Summe verpflichtet. <hr size=1 noshade>


Eine Ehefrau, die nicht in der Lage ist, 15.000€ aufzubringen, hat dem Ehemann ein Darlehen gegeben, das den Hauswert nennenswert senkt? Wer soll das denn glauben? Mit einem Scheindarlehen funktioniert das jedenfalls nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Ggf. bekommt die Witwe die Witwenrente nur befristet, dann ist es auch schwer einen Kredit zu bekommen und damit ist wieder das Haus in Gefahr. <hr size=1 noshade>


Bei den aktuellen Konditionen für Hypothekendarlehen entsteht bei einer Darlehenssumme von 15.000€ eine Rate von ca. 60€/Monat bei 3% Tilgung. Will sie lieber zur Miete wohnen?

Abgesehen davon besteht die Möglichkeit der Stundung, wenn die Auszahlung des Pflichtteils tatsächlich dazu führen würde, dass das Haus verkauft werden müsste (§ 2331a BGB ).

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anton Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht ja nicht darum ob eine Witwe 15000 € auftreiben kann, sondern dass ein Hausbesitzer verhindern möchte, dass im Falle seines Todes die Eltern Ansprüche gegen die Witwe geltend machen können.

Es ist ja nicht gerade ungewöhnlich, dass Vater und Sohn nicht mit einander reden oder dass die Eltern den Partner des Sprösslings ablehnen, trotzdem erben die Eltern mit, bis durch ein Kind der Anspruch erlischt.

Muss ein unterschriebener Darlehensvertrag plausibel sein? Meine Großmutter war Hausfrau, hatte aber durch den Verkauf von Eiern auf dem Bauernhof 20000 DM Ersparnisse, ihr Eiergeld, davon hat sie mir auch mal ein zinsloses Darlehen für den Kauf eines Autos gegeben. Bei Ihrer Argumentation, werter HH, wäre das ebensowenig plausibel.

Gehen wir also davon aus, dass der Darlehensvertrag glaubwürdig ist, kann damit der Hausbesitzer für den Fall seines Ablebens Ansprüche der Eltern gegen die Ehefrau abwenden?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Gehen wir also davon aus, dass der Darlehensvertrag glaubwürdig ist, kann damit der Hausbesitzer für den Fall seines Ablebens Ansprüche der Eltern gegen die Ehefrau abwenden?


Nur damit wir uns da richtig verstehen:
Mann hat Haus, Frau hat 100.000€
Frau verleiht an Mann 100.000€
Mann hat dann Haus und 100.000€, Frau hat nichts
Mann verstirbt, die 100.000€ gelten als Rückzahlung des Darlehens, Haus gehört zum Nachlass und ist Basis für die Berechnung des Pflichtteils.

Wie Du siehst, funktioniert das so nicht

Wenn der Fall jedoch wie folgt liegt:
Mann hat 50.000€, Frau hat 100.000€
Frau verleiht an Mann 100.000€ und Mann kauft Haus für 150.000€
Mann verstirbt, Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils sind dann die 50.000€ (Hasuwert abzgl. Darlehen)

In so einem Fall funktioniert das

quote:
Muss ein unterschriebener Darlehensvertrag plausibel sein?


Ja

quote:
Meine Großmutter war Hausfrau, hatte aber durch den Verkauf von Eiern auf dem Bauernhof 20000 DM Ersparnisse, ihr Eiergeld, davon hat sie mir auch mal ein zinsloses Darlehen für den Kauf eines Autos gegeben. Bei Ihrer Argumentation, werter HH, wäre das ebensowenig plausibel.


Warum sollte das nicht plausibel sein? Wenn die Frau 100.000 Eier verkauft hat, dann hat sie viele Hühner gehabt und auch viele Kunden. Das wird sich dann wohl irgendwie glaubwürdig darlegen lassen können. Die Einnahmen wurden dann auch hoffentlich in der Steuererklärung angegeben, da die Frau anderfalls wohl mit einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung durch die Pflichtteilsberechtigten rechnen könnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anton Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Sagen wir das Ehepaar renoviert das Haus von dem Geld das die Frau dem Mann als Darlehen gegeben hat. Der Verstorbene hinterlässt also kaum Bargeld, das Geld aus dem Darlehen ist aufgebraucht. Laut Darlehensvertrag soll der Mann das Geld in kleinen Raten zurückzahlen, das ist aber bis zu seinem Tod nicht passiert.

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