Unglücklicher Erbverzicht

4. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gravesen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unglücklicher Erbverzicht

Guten Morgen Zusammen,

ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand finden würde der mir ein paar Auskünfte geben kann.

Zu meiner Situation:

Mein Vater hat erneut vor 35 Jahren geheiratet und ist im Januar 2016 verstorben. Ich habe daraufhin per Schreiben vom Amtsgericht auf das Erbe meines Vaters zu Gunsten seiner Ehefrau verzichtet. Unglücklicherweise, oder besser tragischerweise ist diese im September 2017 ebenfalls verstorben. Damit ist das gesamte Erbe auf ihren nächsten Verwandten, ihren Bruder übergegangen. Nun herrschte leider nicht das allerbeste Verhältnis zwischen ihm und dem Rest der Familie was leider den Zugang zu den persönlichen Dingen meines Vaters erheblich erschwert. Auch zu Unterlagen die eventuell für eine abschließende Steuererklärung notwendig wären, fehlt der Zugang. Es existiert ein Bankfach mit zwei Schlüsseln, in dem eventuell Nachlassregelungen enthalten sein könnten. Die Verstorbene hat mir kurz vor ihrem Tod Überlegungen mitgeteilt, diese sollten zu Gunsten meines Sohnes gehen.

Meine Fragen wären:

1. Gibt es irgendeine Möglichkeit rechtlichen Anspruch auf Zugang zu privaten Gegenständen meines Vaters zu erhalten? Eventuell sogar auf das Erbe?

2. Ist das Öffnen des Bankschliessfaches in meinem Beisein rechtlich möglich?

3. Wer verwaltet bzw. wer ist dazu verpflichtet, die steuerrechtlichen Angelegenheiten für meinen Vater so wie seiner Ehefrau zukünftig bzw. für 2015, 2016 und 2017 zu erledigen?

Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus und bitte darum, mir eventuell hier im Forum bereits beantwortete ähnliche Fälle überlesen zu haben, nachzusehen. Sollte ich wichtige Details vergessen haben zu erwähnen ergänze ich diese umgehend.

Die Situation ist emotional äußerst schwierig für die Familie da diese Nachlassregelung von keinem der Verstorbenen gewollt war und das Ableben der Ehefrau, mit 56 Jahren, auch für alle äußerst überraschend kam. Natürlich auch für die Verstorbene selbst, so dass wahrscheinlich noch keine neue Nachlassregelung getroffen wurde, was sich im Nachhenein natürlich als äußerst Fahrlässig, aber als nicht mehr änderbar erwiesen hat.

Vielen Dank.


Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Ich habe daraufhin per Schreiben vom Amtsgericht auf das Erbe meines Vaters zu Gunsten seiner Ehefrau verzichtet.


Wie ist das zu verstehen?

Wie genau hast Du auf das Erbe Deines Vaters verzichtet? Bist Du dazu beim Nachlassgericht erschienen oder bei einem Notar? Eventuell hast Du Formvorschriften nicht eingehalten, so dass der Verzicht unwirksam ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen