Total kompliziert - Erbschaft der Oma

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michaela1965
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Total kompliziert - Erbschaft der Oma

Hallo vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen

Person A bekommt ein uneheliches Kind A das bei Pflegeeltern aufwächst - Kind A bekommt 4 Kinder zu denen er keinen Kontakt hat. Die Kinder hatten keinen Kontakt zu Person A
Person A bekommt noch ein eheliches Kind B und Kind B hat 1 Kind

Kind A stirbt 2 Jahre vor Person A
Kind B stirbt nach Person A

Hätten die Kinder von Kind A Anspruch auf ein Erbe von Person A


Geerbt hat das Kind B bzw. das Kind

Ich hoffe da steigt jemand durch.

Michaela

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Hätten die Kinder von Kind A Anspruch auf ein Erbe von Person A

Ja, die Enkel haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Oh weia. Das Alphabet hat so viele Buchstaben - hätte man da nicht ein paar mehr spendieren können??? So steige ich nur sehr mühselig durch.

Was viel wichtiger ist: wenn Person A ein Kind "bekommt" - heißt dass, das Person A weiblich ist? Ansonsten käme es nämlich auch auf das Geburtsjahr an - früher waren uneheliche Kinder nicht mit ihren Vätern verwandt.

Außerdem: es war früher mal möglich, dass uneheliche Kinder sich ihre Erbanspruch zu Lebzeiten des Elternteils auszahlen lassen konnten - auch heute noch ist das, allerdings nur auf freiwilliger Basis, möglich. Wir gehen jetzt davon aus, dass das uneheliche Kind das nicht gemacht hat, sonst wäre da weder für es selbst noch für seine Nachkommen etwas zu erben.

Jetzt hätten wir den Fall: Frau M bekommt unehelich Kind A und später ehelich Kind B.
Kind A hat wiederum vier KinderA1, A2, A3 und A4und verstirbt noch vor Frau M.
Dann gilt: Wenn Frau M kein Testament gemacht hat, treten die vier Kinder A1 - A4 gemeinsam mit den anderen Erbberechtigten das Erbe an. Das Erbe der Frau M geht in eine Erbengemeinschaft. Je nachdem, ob Frau M zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet ist oder nicht, sind die Anteile der einzelnen Erben an der Erbengemeinschaft verschieden, auf jeden Fall haben die Personen A1 bis A4 gemeinsam dann genau so viel wie Person B.

Das Erbe der Person B geht übrigens später an ihr eigenes Kind. Da Person B beim Tod der Oma M aber noch lebt, hat dieses Kind so lange keinen eigenen Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
ann gilt: Wenn Frau M kein Testament gemacht hat, treten die vier Kinder A1 - A4 gemeinsam mit den anderen Erbberechtigten das Erbe an. Das Erbe der Frau M geht in eine Erbengemeinschaft. Je nachdem, ob Frau M zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet ist oder nicht, sind die Anteile der einzelnen Erben an der Erbengemeinschaft verschieden, auf jeden Fall haben die Personen A1 bis A4 gemeinsam dann genau so viel wie Person B.

Ich gehe davon aus, dass es ein Testament gibt.
Zitat:
Geerbt hat das Kind B bzw. das Kind

0x Hilfreiche Antwort

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