Todesfall des Kreditnehmer s vom Auto ..

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.01.2014 16:22:26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Todesfall des Kreditnehmer s vom Auto ..

Hallo ich hoffe es kann mir einer helfen mein Vater ist vor kurzen gestorben ich bin der fahrer und benutzer des Fahrzeugs. Mein Vater hatte bei der auto Hausbank gebürgt oder kredidt gemacht oder so , ich zahle fur das auto .Jetzt sollte ich das Auto also den Vertrag laut meiner Mutter ubernehmen , weil sie es nicht will, dazu muss ich sagen habe noch nie ein guten draht zu meiner mutter gehabt. Wenn ich das auto nicht mehr habe komme ich nicht mehr zur Arbeit. Was nun ?

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
ich zahle fur das auto


quote:
Jetzt sollte ich das Auto also den Vertrag laut meiner Mutter ubernehmen


quote:
Wenn ich das auto nicht mehr habe komme ich nicht mehr zur Arbeit. Was nun ?


Dann mache es doch so, wie deine Mutter es möchte.
Zahle die Raten weiter ab und du kannst das Auto weiterhin benutzen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wer steht im KfZ-Brief - das ist das eine, was geklärt werden muss (ist es dein Vater, dann gehört theoretisch das Auto ihm und jetzt nach seinem Tod gehört es zur Erbmasse).
Vermutlich will deine Mutter dir sagen, dass er auf dich übertragen werden soll (quasi als Erbe).
Die Frage ist, wurde der Kfz-Schein als Sicherheit für den Kredit bei der Bank hinterlegt? Die würde dann ggf. fragen, wer denn jetzt bürgt.

Das zweite ist, über wen die Versicherung lief. Wenn es die Versicherung deines Vaters war, dann könntest du diese Anschreiben mit dem Hinweis, dass du das Auto gefahren hast, ggf. geht der Schadensfreiheitsrabatt dann hoch.

Und dann ist da noch die Kfz-Steuer, die müsste auch geklärt werden.

Scheinbar bist du noch nicht sehr alt und deine Arbeit (evtl. Ausbildung?) bringt noch nicht soviel ein, oder? Sonst hätte der Kreditgeber ja keinen Bürgen gebraucht.
Der Kreditgeber will eigentlich nur, dass die Raten gezahlt werden, dass du dies tust, hast du ja bereits bewiesen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Und wenn es schon um die Bereinigung der Schulden geht, kannst du auch deinen Erbanteil klären. Vielleicht wird das abzahlen dann leichter

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen