Tod verheimlicht ...

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Tod verheimlicht ...

Habe per Zufall erfahren das mein Vater vor ca.3 Wochen gestorben ist. Hatten keinen regelmäßigen Kontakt, dafür hatt seine neue Frau gesorgt. Seine neue Frau versucht den Tod zu verheimlichen, auch andere Bekannte wussten nichts von dem Tod. Ich habe das Gefühl das sie versucht Geld und Güter bei seite zu schaffen. Mein Vater war vermögend.

Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich habe zwar einen Anwalt aber der ist kein Spezialist für Erbrecht. Er hatt mir aber erstmal geraten einen Erbschein beim Nachlassgericht zu holen. Soll ich mir lieber einen Spezialisten für Erbrecht nehmen oder meine Anwalt der sonst alles "übliche" für mich erledigt.

Wie kann ich erfahren wie und wo mein Vater gestorben ist. Es kam doch etwas überraschend. Kann ich mich direkt an Krankenhäuser meiner Umgebung wenden?

Ich bin trauruig das mir die Möglichkeit genommen wurde an der Beerdigung teilzunehmen. Und sehr enttäuscht über das offensichlich billigste Grab das zu haben war. Habe ich nicht ein Recht mitzuentscheiden ?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Das ist für Dich eine traurige Sache. Aber es ist wohl so, dass hinsichtlich der Gestaltung der Beerdigung etc. die Ehefrau die rechtlich allein Zuständige ist.

Aber: Wenn es keine weiteren Erben gibt, wirst Du ja auf jeden Fall mit der Ehefrau zusammen erben.
Selbst wenn Dein Vater dich enterbt haben sollte, steht dir immer noch dein Pflichtteil zu.

Erkundige Dich beim zuständigen Gericht/Nachlassgericht (immer das am Wohnort des Verstorbenen).
Sollte irgendwas da nicht sauber sein, muss Du etwas unternehmen.
Jeder Anwalt hat eigentlich die Möglichkeit
sich in der SAche schlau zu machen.
Wenn Dein RA hier kein Interesse hat, so
such Dir einen RA der auch Notar ist.


http://www.rechtslexikon-online.de/Nachlassgericht.html

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Um die Ansprüche aus dem Pflichtteil berechnen zu können, habst Du einen Anspruch auf Auskunft gegen den/die Erben. ( vgl. § 2314 BGB )
Als enterbter naher Angehöriger hast du in der Regel keinen oder nur geringen Kontakt zu dem Erblasser, so dass du mit Hilfe des Auskunftsanspruchs erst in die Lage versetzt wirst, Deine Ansprüche zu berechnen.
Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf den Nachlass selbst, sowie auch auf etwaige nachlassschädigende Schenkungen während der letzten zehn (!) Jahre vor dem Ableben.

Du lannst von dem/den Erbe/n ein Nachlassverzeichnis über alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten verlangen.


LINK

http://www.dr-meilinger.de/html/pflichtteil.htm

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und falls du die Bankverbindung deines Vaters kennst, die ruhig informieren, dass er gestorben ist und du Erbe bist.
Zusätzlich kannst du ja eine Sterbeanzeige in der Zeitung veröffentlichen.
Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, der sich auskennt. Das ist oft das Problem, das bei diffizillen Problemen der Haus-und Wiesenanwalt helfen soll und da er sich nicht auskennt, irgendetwas übersieht. Es ist ja kein Mißtrauen deinem Standardanwalt gegenüber, wenn du dir einen anderen nimmst.
Die Rechtsgebiete sind mittlerweile so umfangreich geworden, dass es in meinen Augen zuviel verlangt wäre, wenn sich einer überall super auskennt (siehst du ja auch an den Foren hier).

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#4
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Nachlassgericht liegt kein Testament vor. D.h. mein Vater hatt kein notarielles Testament aufgesetzt?! Wenn er ein Handgeschriebens hatt muss ich darüber informiert werden oder? Er hatt aber immer gesagt er hatt/schreibt kein Testament weil ER soetwas nicht braucht.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, gehören dir 50% des Nachlasses. Also Erbschein beantragen und dabei angeben, dass es, soweit dir bekannt, kein Testament gibt und du und seine Ehefrau die einzigen dir bekannten Erben sind.

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#6
 Von 
Ralph-Bla
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war heute bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Er wird jetzt die Frau meines Vaters anschreiben, und sie auffordern über ein ggf. vorhandenes Testament Auskunft zu geben.

@sika0304
der Anwalt sagte wenn beim Nachlassgericht kein Testament vorliegt könnte er trotzdem eins haben. z.b. Zuhause oder bei einem Notar. Es können auch mehrer Testamente vorhanden sein. Er sagt deswegen macht ein Erbschein z.zt. wenig sinn. ?!

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#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Zunächst einmal mein Beileid. Wir haben dasselbe Problem, nur daß ich erst 6 Wochen später durch das Nachlaßgericht vom Tod meines Vaters erfahren habe, nachdem seine neue Frau einen Erbschein beantragt hat.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß Du sehr geringe Chancen hast, Dein volles Erbe zu erhalten, wenn die Frau gerissen ist. Du mußt ihr jeden Gegenstand nachweisen, der im Haus war, wenn sie ihn nicht angibt. Gerade bei Uhren, Spar*******en, Münzsammlungen ist das fast unmöglich. Wenn Sie bereits Dinge "entsorgt" hat, mußt Du nachweisen, was es war und dann auch noch den Wert nachweisen.
Bei Konten ist es etwas einfacher. Wenn Du meinst, sie verschweigt Dir was, sende einfach eine Kopie Deines Erbscheines an alle Banken, wo Du meinst, daß Dein Vater mal damit zu tun hatte.Dein Anwalt kann auch Einsicht in die letzte Steuererklärung beantragen, da hat Dein Vater ja in der Anlage KSO alle Zinseinnahmen angeben müssen.
Vielleicht solltest Du nicht sofort zu viel Wirbel machen und Deinen Anwalt beauftragen, einen Termin mit der Frau zu machen, um die Erbmasse festzustellen. Wenn Du vermutest, daß die Frau Wertgegenstände zur Seite bringt, kannst Du auch eine Anzeige machen, wenn Gefahr im Verzug ist, handelt die Polizei sehr schnell

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