Ich habe von meinen Eltern ein Haus geschenkt bekommen. Ich bin verheiratet und habe einen kleinen 18 Monate alten Sohn. Ich möchte nun, dass mein Sohn das Haus erbt. Weiterhin möchte ich, dass meine Frau ein Lebensrecht in diesem Haus hat, sie soll es aber nicht verkaufen können und das Testtament nicht ändern können. Einzige Ausnahme soll sein, wenn mein Sohn sich so entwickelt, dass er auf die " schiefe Bahn" gerät und dies meine Frau erkennt, möchte ich meinen Sohn enterben und meine Frau darf entscheiden, was mit dem Haus passiert.
Wie kann ich dies zum Ausdruck bringen ?
Danke für Rat und Hilfe.
Frank
-- Editiert von bwm am 02.01.2008 13:14:37
Testtament für Haus, Sohn als Erbe, Frau als Zwischenerbein, wie verassen mit Sicherh
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Frank,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr 2008.
Ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW , in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.
Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten zu lösen
würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden.
Herzliche Grüße
Michael Schomers
Tel: 0173 / 519 66 99
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"M.Schomers"
Hallo bwm,
zuerst einmal erbt deine Frau immer etwas. Wenn du sie per Testament "enterbst", steht ihr der Pflichtteil zu, und der ist immer in bar auszuzahlen (vom Erben), d.h. unter Umständen Verkauf des Hauses, denn wie soll ein so junger Mensch schon anderes Vermögen erworben haben.
Kann natürlich sein, dass du soviel Geld hast, dass deine Frau das Geld erbt und dein Sohn das Haus.
Für deine Frau könntest du ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus eintragen, dann würde ich mich als Kind für dieses "Ei" bedanken, denn ich habe die Kosten aber keinen Nutzen.
Wenn du ein eigenes Testament erstellst, dann hat sowieso keiner das Recht, das zu ändern. Diese Möglichkeit bezieht sich eher auf ein gemeinschaftliches Testament, gemeinhin als Berliner Testament bezeichnet, eines Ehepaares. Hier kann man gemeinschaftlich bestimmte Verfügungen treffen und auch feststellen lassen, das der Überlebende nicht frei über das Vermögen verfügen kann (zu den Problemen, die solche Testamente bereiten, findest du hier genügend Posts).
Übrigens hat auch immer dein Sohn, egal wie der sich entwickelt, einen Pflichtteilsanspruch, da durften auch schon mal die Erben das Haus verkaufen, weil der Drogensüchtige sein Geld sehen wollte.
Du kannst nicht alles absichern im Leben - und dann vor allem, könnte da ja auch noch ein Geschwisterkind kommen.
Entweder du liebst deine Frau, dann ist sie deine Haupterbin, oder nicht, dann ist dein Kind dein Erbe.
Und wenn du dich jetzt immer noch nicht von diesem Testamentsgedanken verabschieden möchtest, dann würde ich mich anwaltlich beraten lassen, denn du kannst bei selbstgestrickten Formulierungen Fehler machen.
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