Testamentsvollstreckung - Kann meine Tante Einspruch gegen den Beschluss erheben?

27. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hippe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstreckung - Kann meine Tante Einspruch gegen den Beschluss erheben?

Nun ist es endlich so weit. Im Oktober verstarb mein Opa. Meine Schwester, meine Tante (Tochter von Opa) und ich haben 2 Konten geerbt. Meine Schwester und ich verstehen uns super und es gibt kein Streit. Meine Tante (keine Ahnung was sie je vor hatte) wollte nicht mit uns zur Bank und die Konten auflösen (warum auch immer??)Jetzt endlich ist ein Ersatztestamentsvollstrecker mit Beschluß vom Gericht gestellt worden, da der ursprünglich Ernannte das Amt abgelehnt hatte.
Meine Fragen nun:
1. Kann meine Tante Einspruch gegen den Beschluß erheben?

2. Meldet sich der neue Testamentsvollstrecker bei uns, oder müssen wir uns bei ihm melden?

3. Wie ist der weitere Verlauf? Was müssen wir tun?

4. Wie lange dauert es jetzt bis alle Konten aufgelöst sind? Müssen da auch alle Erben mit auf die Bank ?

Danke schon mal für die Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hippe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir fiel gerade auf das ich den Text blöd formuliert habe !! Mit dem "nun ist es endlich so weit" meine ich nicht den Tod meines Opas (weil es mir lieber wäre ich könnte ihn noch umarmen) sondern ich meinte damit das es endlich eine Nachricht vom Gericht gab das ein Testamentsvollstrecker benannt wurde!! Hier stapeln sich nämlich die Rechnungen der Kliniken und keiner konnte sie alleine überweisen !

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