Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch, welcher Rang

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch, welcher Rang

Hallo,

besitzt der Testamentsvollstreckervermerk im Grundbuch Abteil 2 einen Rang?
Hintergrund ist der, dass mit Zustimmung des TV eine Grundschuld in Abteil 3 eingetragen werden soll. Die Bank pocht natürlich auf den ersten Rang im Grundbuch. Steht der TV-Vermerk dem entgegen?
Falls dem so ist: Gibt es eine Möglichkeit der Bank dennoch eine erstrangige Grundschuld zu gewähren?

Vorab vielen Dank.

mfg DT123

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Der Testamentsvollstreckervermerk ist in Abt. II des Grundbuchs eingetragen und hat keinen Rang.

Sofern der TV zustimmt, ist die Eintragung der GS kein Problem.

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#2
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)

Nur nochmal um sicherzugehen:
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Bank auch entgegen des Willens des TV zwangsversteigern kann. Richtig?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Wie kommst Du darauf, dass der TV einer etwaigen Zwangsversteigerung zustimmen muss?

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#4
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Befürchtung hegt die Finanzierende Bank. Wobei diese sich noch intern mit Ihrer Rechtsabteilung auseinandersetzten wollte. Leider fand ich hierzu bislang keine Informationen / Literatur. Zugegebener Maßen mangelt es mir diesbezüglich auch an den juristischen Fachkenntnisen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Frage dürfte eher sein, ob der Testamentsvollstreckervermerk im Rahmen einer Zwangsversteigerung gelöscht werden würde. Wenn nicht, dann könnte das zu einer erheblichen Wertminderung führen.

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#6
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es nicht so, dass das Grundstück bei einer Veräußerung aus dem Nachlass ausscheidet und somit die Testamentsvollstreckung hinfällig wird = Löschung?

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Das steht nix davon, dass die Immobilie veräußert werden soll. ;)

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#8
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist die Veräußerung nicht der Zweck einer evtl. Zwangsversteigerung? Oder verstehe ich hier was falsch? :???:

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Es soll eine Grundschuld eingetragen werden und die Bank hat die Befürchtung, dass diese ohne Zustimmung des TV's keine Zwangsvollstreckung durchführen kann.

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#10
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrekt.

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#11
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, falls ich mich undeutlich ausgedrückt habe.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Ist die Veräußerung nicht der Zweck einer evtl. Zwangsversteigerung?


Bei einer Zwangsversteigerung gibt es keinen Kaufvertrag, in dem z.B. vereinbart werden könnte, dass die Immobilie lastenfrei zu übergeben ist.


-- Editiert von hh am 20.03.2018 22:55

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#13
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Welche Art von Testamentsvollstreckung ist denn hier eingetragen, Dauertestamentsvollstreckung oder die „normale" reine Abwicklungsvollstreckung?

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#14
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Doppelpost

-- Editiert am 21.03.2018 11:45

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#15
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde eine Dauertestamentsvollstreckung verfügt. Die Dauertestamentsvollstreckung läuft bis 2028.

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#16
 Von 
DT123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ebenfalls Doppelpost... :augenroll:

-- Editiert von DT123 am 21.03.2018 12:28

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